Versiegelung:
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Elektronische Geräte werden
versiegelt geliefert, Einbau und Inbetriebnahme sind nur durch Zerstörung der Siegel möglich.
In diesem Fall fallen bei Rückgabe durch
Widerruf für die dann erforderliche Prüfung möglicherweise Prüfgebühren an, die wir auf dem Wege des Kostenersatzes geltend machen
werden - vgl. auch BGH-Urteil vom 12. Oktober 2016 - VIII ZR 55/15 zu den Rechten des Käufers hinsichtlich der Prüfung von Waren.