Diese Massageliege besteht aus Schaumstoff, Kunstleder aus 100 %
Polychlorid (PVC), Metall, Buchenholzbeinen und kann maximal mit bis zu
250 kg belastet werden. Das Massageliege ist eine optimale Lösung für
das Zuhause und Outdoor-Aktivitäten. Das klassische Aussehen im
schlichten Design verleiht zudem Ihrem Zimmer einen eleganten Eindruck.
Die Oberfläche aus Kunstleder aus 100 % Polychlorid (PVC) ist einfach
und leicht zu reinigen. Verwenden Sie einfach ein feuchtes Tuch, um den
Staub abzuwischen.
Abnehmbare & Verstellbare Kopfstütze und Armlehne: Die Kopfstütze und die Armlehne können leicht abgenommen werden. Außerdem lässt sich die Kopfstütze in verschiedene Winkel neigen und vertikal nach Ihrem Bedarf verstellen.
Weiche Posterung: Das Massagebett besitzt eine extradicke, mit Schaumstoff gefüllte Polsterung, die zum extra weiches Nutzungserlebnis dient.
Höhenverstellbar: Die Massageanliege ist mit 2 Drehknöpfen an jedem Bein ausgestattet, die für 8 Höhenverstellmöglichkeiten sorgen. Die Höhe der Massageliege kann von 64 - 85,5 cm eingestellt werden und an Ihre individuellen Bedürfnisse und Gewohnheiten angepasst werden.
2-teilig & Tragbar: Diese verstellbare Massageliege besitzt eine 2-teilige Form. Nach dem Zusammenklappen wird es zu einer kleinen tragbaren Koffer mit Griffen und Schlösser, leicht zu bewegen und aufzubewahren bei Nichtgebrauch - Gesamtgröße nach dem Zusammenklappen: 92,5 x 70 x 18 cm (L x B x H)
Klappbares Design ermöglicht es, dass das Massagebett sich nicht nur für den Heimgebrauch, sondern auch für Outdoor-Verwendung eignet. Die Massageliegen sind an den Faltstellen verstärkt, so dass Sie nicht befürchten müssen, dass die Massageliege aus dem gefalteten Bereich herausbricht.
Artikelnummer: 611624 Black
Technische Daten:
Material: Schaumstoff, Kunstleder aus 100 % Polychlorid (PVC), Metall, Buchenholzbeinen
Nach dem Kauf eines Artikels erfolgt zu Ihrer Sicherheit eine standardisierte Kaufabwicklung.
Hinweistext zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)* zur Information gegenüber privaten Haushalten (WEEE-Richtlinie der EU zum Umgang mit Elektronikschrott).
Gebrauchte Elektro-und Elektronikgeräte dürfen gemäß europäischer Vorgaben** nicht mehr zum unsortierten Siedlungsabfall gegeben werden. Sie müssen getrennt erfasst werden. Das Symbol der Abfalltonne auf Rädern weist auf die Notwendigkeit der getrennten Sammlung hin. Helfen auch Sie mit beim Umweltschutz und sorgen dafür, dieses Gerät, wenn Sie es nicht mehr weiter nutzen wollen, in die hierfür vorgesehenen Systeme der Getrenntsammlung zu geben.
In Deutschland sind Sie gesetzlich verpflichtet***, ein Altgerät einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Kommunen) haben hierzu Sammelstellen eingerichtet, an denen Altgeräte aus privaten Haushalten ihres Gebietes für Sie kostenfrei entgegengenommen werden. Möglicherweise holen die rechtlichen Entsorgungsträger die Altgeräte auch bei den privaten Haushalten ab. Bitte informieren Sie sich über ihren lokalen Abfallkalender oder bei Ihrer Stadt-oder Ihrer Gemeindeverwaltung über die in Ihrem Gebiet zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten.
* §9 Absatz 2 ElektroG i. V. m. §10 Absatz 3
** Richtlinie 2002/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 über Elektro-und Elektronik-Altgeräte
*** Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro-und Elektronikgeräten (Elektro-und Elektronikgerätegesetz - ElektroG) vom 16. März 2005
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Absatz 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/ finden.
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