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Eine Handschrift mit einem Bescheid ("Tutorium") des herzoglichen Stadtgerichts vom 5. August 1869. 2 Blatt, 34,5 x 20,5 cm. 1 Blatt beschrieben, die Hälfte eines anderen Blatts mit Empfänger und Gebührenaufstellung. Mehrfach gefaltet, die äussere (Adress-) Seite gebräunt bzw. braunfleckig, insgesamt aber gut erhalten. Der Witwe des Schlossverwalters Franz Adam Jürgens wird ein Bescheid über die Vormundschaft für drei hinterbliebene Kinder erteilt. "Stempelpapier" mit Prägestempeln und Gebührenstempel. Ein schönes Original, kein Nachdruck, für die Echtheit wird garantiert!
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