Solarflüssigkeit Gemisch bis -32° C

  • Umweltfreundliches Wärmeübertragungs-, Frost- und Korrosionsschutzmittel für Solaranlagen

  • Basis: 1.2 Propylenglykol

  • Einsatztemperaturbereich: -32 bis +180 °C

  • Entspricht der DIN 4757 Teil 3 und der DIN EN 12975 für solarthermische Anlagen

  • Frei von Nitrit, Phosphat, Amin, Borat und Silikat

  • Einfüllfertig

  • Anwendungsbereich: Universell einsetzbar für Flachkollektoren und Vakuumröhren

Glysofor Solar ist ein umweltfreundliche Solarflüssigkeit auf der Basis von Propylenglykol, Korrosionsinhibitoren und Stabilisatoren. Glysofor Solar AF erfüllt die Anforderungen der DIN 4757 Teil 3 bzw. DIN EN 12975 für solarthermische Anlagen. Glysofor Solar AF kommt sowohl in Vakuumröhren- als auch in Flachkollektorsolaranlagen zum Einsatz. Aufgrund seiner physiologischen und ökologischen Unbedenklichkeit kann es ebenfalls im Nahrungs- und Genussmittelsektor sowie in pharmazeutischen und ökologisch sensiblen Anwendungsbereichen eingesetzt werden. Glysofor Solar AF dient als Frostschutzmittel, Korrosionsschutzmittel sowie als Wärmeträgermedium. Frostschäden, Korrosion, Ablagerungen, Verschlammung oder Biofilme werden durch Glysofor Solar AF optimal verhindert. Auf der Basis von Glykol, in diesem Fall Monopropylenglykol, ist der Gefrierpunkt von Glysofor Solar AF deutlich herabgesetzt, wodurch Solarsysteme auch bei Minustemperaturen sicher betrieben werden können. Eine frostbedingte Sprengwirkung, bei gleichzeitiger Beschädigung des Systems, wird durch Glysofor Solar AF sicher vermieden. Durch eine komplexe Kombination von Korrosionsschutzzusätzen werden Metalle optimal vor korrosiven Angriffen geschützt. Dieser Korrosionsschutz ist gegenüber allen wichtigen Metallen wirksam, die üblicherweisein Solarinstallationen Verwendung finden. Installationen aus Kupfer, Messing, Lot, Grauguss, Aluminium, Stahl und Eisen sind optimal geschützt, auch wenn sie als Multimetallinstallationen ausgeführt sind. Glysofor Solar AF ist vollständig nitrit-, amin-, phosphat-, silikat- und boratfrei. Es ist biologisch abbaubar und umweltfreundlich. Glysofor Solar AF ist langfristig widerstandsfähig gegenüber der Bildung von Biofilmen, Fäulnis und mikrobiologischer Zersetzung, wodurch Ausfällungen und Verschlammung vermieden werden. Glysofor Solar AF entmischt sich nicht, auch wenn es zu längeren Anlagenstillständen kommt. Dies garantiert einen ganzjährigen, langfristigen und wartungsarmen Betrieb der mit Glysofor Solar befüllten Anlagen. Glysofor Solar AF wird einfüllfertig mit einem Frostschutzwert von -32 Grad C geliefert.

Produktdaten
Chem. Bezeichnung 1.2 Propylen- und höhere Glykole , Aqua Dest., Korrosionsschutzadditive
Aussehen farblose / blaue / gelbe / grüne / rote Flüssigkeit
Verpackung Flasche / Kanister
ADR Kl 0 Ziff
WGK 1
Kennzeichnung entfällt
Chemische Basis 1.2 Propylenglykol und höhere Glykole, Korrosionsschutzadditive
Einsatzkonzentration Unverdünnt (Frostsicherheit bis ca. -32 °C)
Einsatztemperaturbereich -32 bis +180 °C
Anwendungsbereiche Solaranlagen / Vakuumröhren und Flachkollektor
Dichte (20 °C) 1,01 - 1,02 g/cm3
pH-Wert 7,5 bis 8,5
Siedepunkt (1013 mbar) ca. 105 °C
Stockpunkt -32 °C
Spezifische Wärme (20 °C) ca. 3,55 kJ/kg K
Wärmeleitfähigkeit (20 °C) 0,37 W/m K

Anwendung

Glysofor Solar AF wird einfüllfertig mit einem Frostschutzwert von -32 Grad Celsius geliefert. Das Produkt kann, je nach gewünschtem Frostschutzwert, weiterhin mit Wasser verdünnt werden. Die Verdünnung darf nur mit AQUA DEST. oder AQUA DEM. erfolgen, welches mindestens eine Reinheit nach VDE 0510 besitzt.

Vorbereitung: Vor der Erstbefüllung einer Anlage sollte sie zunächst auf Dichtigkeit geprüft werden. Hierfür sollte die Anlage mit der vom Anlagenhersteller vorgegebenen Menge zunächst mit Wasser befüllt werden, damit im Falle einer Undichtigkeit kein Frostschutzmittel unkontrolliert freigesetzt wird. Ist eine Anlagenprüfung mit Wasser nicht möglich (z.B. aufgrund zu niedriger Temperaturen) sollte die Anlage während der Befüllung, nach Möglichkeit, beobachtet werden.
Befüllung: : Bei einem unverdünnten Einsatz und einem gewünschten Frostschutzwert bis –32 Grad Celsius, wird Glysofor Solar AF im Lieferzustand direkt in die Anlage eingefüllt.

Falls Glysofor Solar AF verdünnt eingesetzt wird, wird wie folgt vorgegangen
Befüllung: : Ist das Fassungsvermögen der Anlage bekannt, kann die benötigte Menge Glysofor Solar AF nach der unten genannten Tabelle berechnet werden. Um eine Ideale Verteilung zu gewährleisten, sollte das System zuerst mit ca. 50% der benötigten Wassermenge befüllt werden, danach wird die gesamte benötigte Menge Glysofor Solar AF beigegeben und schließlich die restliche Wassermenge.
Nachfüllung: Ist eine Nachfüllung des Systems erforderlich, und die benötigte Nachfüllmenge unbekannt, wird Glysofor Solar AF in der veranschlagten Menge im Verhältnis des gewünschten Frostschutzes vorgemischt. Das vorgemischte Glysofor Solar AF – Wassergemisch wird anschließend in das System eingefüllt.
Sonstiges: Nach der Befüllung des Systems sollte eine mehrstündige Umwälzung erfolgen (eventuell über Nacht). Die Einstellung des Frostschutzwertes wird anhand der regional zu erwartenden Temperaturen festgelegt. Zur Sicherstellung eines jederzeit zuverlässigen Frostschutzes, empfehlen wir eine 5 bis 10 % höhere Einstellung des Wertes.

Glysofor Solar AF – Aktivgehalt (Volumen) Frostschutz bis °C
100 % - unverdünnt -32
90% -26
80% -22
70% -18

Anwendungsrichtlinien

Verzinkte Bauteile sind zu vermeiden, da Zink gegenüber Glykol und glykolhaltigen Produkten generell unbeständig ist. Rohrverbindungen sind aus Hartlot zu erstellen, chloridhaltige Flussmittel sind zu vermeiden bzw. nach Verwendung durch Spülen vollständig zu entfernen. Verzunderungen auf Kupferbauteilen sowie Metallspäne und Verschmutzungen müssen vor der Anlagenbefüllung vollständig entfernt werden. An Anlagen die mit Glysofor betrieben werden dürfen keine elektrischen Fremdpotentiale anliegen. Bei der Anlagenerstellung ist darauf zu achten, dass sich im späteren Betrieb keine Zirkulationsstörungen durch Luftpolster oder Ablagerungen ergeben können. Die mit Glysofor zu betreibenden Anlagen sind als geschlossene Systeme zu erstellen und unmittelbar nach Druckprüfung vollständig zu befüllen und zu entlüften. Gas- und Luftpolster sind unverzüglich zu entfernen. Entlüftungsvorrichtungen sind so auszuführen, dass sie das System dauerhaft frei von Luft und Sauerstoff halten und im Fall eines Unterdrucks keine Luft eingesaugt werden kann. Wird eine Bestandsanlage mit Glysofor befüllt, ist der Korrosionszustand vor der Befüllung zu begutachten. Ein durch Korrosion vorgeschädigtes System ist vor der Befüllung vollständig zu sanieren. Zur Sicherstellung einer jederzeit ausreichenden Funktionsfähigkeit und Frostsicherheit, sollte der Zustand und die Konzentration von Glysofor Solar AF mindestens einmal jährlich überprüft werden. Dies ist vor allem dann angezeigt, wenn an dem betriebenen System Arbeiten durchgeführt wurden oder Flüssigkeit nachgefüllt wurde. Eine Überhitzung ist zu vermeiden, da dies zu einer Beschädigung und vorzeitigen Alterung von Glysofor Solar AF führen kann.



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Beschreibung
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    Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen: Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung: Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
    Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
    Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
    Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.

    Besonderheiten beim Verkauf von Starterbatterien
    Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Fahrzeugbatterien sind wir, soweit Sie Endverbraucher sind gemäß S 10 BattG verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgeben. Das Pfand ist nicht im Kaufpreis enthalten und wird neben dem Endpreis am Artikel ausgewiesen.

    Geben Sie bei uns eine Fahrzeug-Altbatterie zurück, die wir entsprechend $ 9 BattG als Neubatterie im Sortiment führen oder geführt haben, sind wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, diese kostenlos zurückzunehmen und den Pfandbetrag zurückzuerstatten.

    Soweit wir entsprechend S 10 Abs. 1 Satz 3 BattG eine Pfandmarke ausgegeben haben, ist die Erstattung des Pfandes bei der Rückgabe der Fahrzeug-Altbatterie von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig.

    Rückgabeort ist die im Impressum aufgeführte Adresse.

    Eine Rücksendung der Altbatterie per Post ist aufgrund der Gefahrgutverordnung nicht zulässig.

    Fahrzeug-Altbatterien können alternativ auch kostenlos bei Wertstoff- und Recyclinghöfen abgegeben werden. Das von uns erhobene Pfand wird von den öffentlich — rechtlichen Wertstoff- und Recyclinghöfen nicht zurückerstattet. Sie haben dort aber die Möglichkeit, sich die Rückgabe der Fahr zeug-Altbatterie auf der Pfandmarke quittieren zu lassen.

    Gegen Vorlage der quittierten Pfandmarke erhalten Sie das Batteriepfand von uns zurück.

    Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.
  • ElektroG

    Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten Hinweistext zur Information gegenüber privaten Haushalten [ S9 Abs. 2 ElektroG i. V. m. $10 Abs. 3]

    Gebrauchte Elektro-und Elektronikgeräte dürfen gemäßeuropäischer Vorgaben[RICHTLINIE 2002/96/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. Januar2003 über Elektro-und Elektronik-Altgeräte] nicht mehr zum unsortierten Siedlungsabfall gegeben werden.

    Sie müssen getrennt erfasst werden. Das Symbol der Abfalltonne auf Rädern weist auf die Notwendigkeit der getrennten Sammlung hin. - Helfen auch Sie mit beim Umweltschutz und sorgen dafür, dieses Gerät, wenn Sie es nicht mehr ‚weiter nutzen wollen, in die hierfür vorgesehenen Systeme der Getrenntsammlung zu geben.

    Die unsachgemäße Entsorgung von Elektro-Altgeräten gefährdet Mensch und Umwelt! Elektrogeräte bestehen aus vielen verschiedenen Substanzen; darunter sind wertvolle Rohstoffe wie Kupfer oder Aluminium, gleichzeitig aber auch umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe wie Cadmium, Blei, Quecksilber und polybromhaltige Flammschutzmittel. Mit dem Elektro-Gesetz wird der Einsatz dieser Stoffe in Neugeräten stark eingeschränkt. In einigen Bauteilen jedoch kann heute auf ihre Verwendung noch nicht verzichtet werden, so dass die Altgeräte häufig noch erhebliche Mengen an Schadstoffen enthalten.

    In Deutschland sind Sie gesetzlich[Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro-und Elektronikgeräten (Elektro-und Elektronikgerätegesetz - Elektroß) vom 16. März 2005]verpflichtet, ein Altgerät einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.

    Die Ööffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Kommunen) haben hierzu Sammelstellen eingerichtet, an denen Altgeräte aus privaten Haushalten ihres Gebietes für Sie kostenfrei entgegengenommen werden. Möglicherweise holen die rechtlichen Entsorgungsträger die Altgeräte auch bei den privaten Haushalten ab. - Bitte informieren Sie sich über ihren lokalen Abfallkalender oder bei Ihrer Stadt-oder Ihrer Gemeindeverwaltung über die in Ihrem Gebiet zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten.