Tinkerbell Feenlieder Disney fairies Kinder Bilder Musik Sound Buch Klangleiste

Ein von Disney-Künstlern illustriertes Buch mit Liedertexten für Kinder. Am rechten Rand befindet sich eine batteriebetriebene Klangleiste mit 10 verschiedenen abspielbaren Melodien, der im Buch aufgeführten Lieder.

Die Klangleiste ist getestet und voll funktionstüchtig. Die Klangleiste benötigt 3x AG-13 Knopfzellen für den Betrieb.

ACHTUNG! Lieferumfang: Nur das Buch ohne die benötigten Batterien.

Alle Ecken des Covers sind bestoßen, 2 Kanten haben Dellen. Das Cover hat beidseitig und auf dem Rücken viele Kratzer und wenige Druckstellen. Vorder- und Rückseite haben jeweils einen Leseknick am Rücken entlang. 3 Blätter sind an einer Kante 0,5-1cm eingerissen. Alle Seiten haben teilweise starke Knicke vom Umblättern. Eine Seite ist 3cm eingerissen und vom unteren Ende des Einbandes abgelöst und eine weitere Seite ist 4cm eingerissen und vom oberen Ende des Rückens abgelöst.

ACHTUNG! "Nicht für Kinder unter drei Jahren geeignet aufgrund von Erstickungsgefahr durch abbeißbare und verschluckbare Kleinteile !"

ACHTUNG! "Um Nässe beim Transport zu vermeiden, packe ich den Artikel zusätzlich in einen Plastikbeutel ein. Halten Sie den Plastikbeutel von Babies und Kindern fern aufgrund von Erstickungsgefahr !"

Nach § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Bei dem angegebenen Preis handelt es sich um einen Endpreis.

WEEE-Nummer des Herstellers: 41647990

Informationspflichten nach §18 Absatz 3 ElektroG

§ 10 Absatz 1

Elektro-Altgeräte dürfen nicht im Hausmüll sondern nur bei entsprechenden Erfassungsstellen entsorgt werden.

§ 10 Absatz 1 Satz 2

Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, sind vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.

§ 17 Absatz 1 und 2 - Rücknahme von Altgeräten

(Absatz 1) Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern sowie Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen, sind verpflichtet,

    1. bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät des
      Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt,
      am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen und
    2. auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, im
     Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; die Rücknahme darf
     nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft werden und ist auf drei Altgeräte pro
     Geräteart beschränkt.

Ort der Abgabe im Sinne von Satz 1 Nummer 1 ist auch der private Haushalt, sofern dort durch Auslieferung die Abgabe erfolgt; in diesem Fall ist die Abholung des Altgerätes für den Endnutzer unentgeltlich auszugestalten. Der Vertreiber hat im Fall des Satzes 2 beim Abschluss des Kaufvertrages für das neue Elektro- oder Elektronikgerät den Endnutzer

    1. zu informieren über die Möglichkeit
       a) zur unentgeltlichen Rückgabe nach Satz 1 Nummer 1 und
       b) der unentgeltlichen Abholung des Altgerätes nach Satz 2 und
    2. nach seiner Absicht zu befragen, bei der Auslieferung des neuen Geräts ein Altgerät zurückzugeben.

(Absatz 2) Absatz 1 gilt auch bei einem Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln. Absatz 1 Satz 2 gilt mit der Maßgabe, dass die unentgeltliche Abholung auf Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorien 1, 2 und 4 beschränkt ist. Als Verkaufsfläche im Sinne von Absatz 1 Satz 1 erste Alternative gelten in diesem Fall alle Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte, als Gesamtverkaufsfläche im Sinne von Absatz 1 Satz 1 zweite Alternative gelten in diesem Fall alle Lager- und Versandflächen. Die Rücknahme im Fall eines Vertriebs unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln ist im Fall des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1 für Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorien 3, 5 und 6 und Nummer 2 durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten.

Meine geschaffenen Möglichkeiten zur Rückgabe von Altgeräten

Ich bin aufgrund meiner Lager- und Versandflächen weder verpflichtet noch bereit, Altgeräte entgegenzunehmen.

Eigenverantwortung der Endnutzer

Löschen Sie eventuelle personenbezogene Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten.

Die Bedeutung des Symbols der "durchgestrichenen Mülltonne"

Dieses Symbol bedeutet, dass Elektroschrott und Elektro-Altgeräte nicht im Hausmüll sondern bei entsprechenden Erfassungstellen zu entsorgen sind.

Informationspflichten nach §18 Absatz 1 BatterieG

1. Batterien können nach dem Gebrauch in einer kommunalen Sammelstelle, im stationären Handel oder bei mir als Vertreiber unentgeltlich per Post (ausreichend frankiert) oder vor Ort an der im Impressum genannten Adresse zurückgegeben werden. Meine Rücknahmepflicht als Vertreiber beschränkt sich dabei auf Altbatterien, die ich als Neubatterien in meinem Sortiment führe oder geführt habe, sowie auf die Menge, derer sich Endnutzer üblicherweise entledigen.

2. Endnutzer sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet.

3. Das Symbols der "durchgestrichenen Mülltonne" bedeutet, dass Batterien, Elektroschrott und Elektro-Altgeräte nicht im Hausmüll sondern bei entsprechenden Erfassungstellen zu entsorgen sind.  Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten sind mit den chemischen Zeichen der Metalle (Hg, Cd, Pb) gekennzeichnet, bei denen der Grenzwert überschritten wird.