Privatauktion: Keine Haftung, Rücknahme, Gewähr etc. d.h.:
Der Artikel wird „so wie er ist" von Privat verkauft, was bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie völlig zu verzichten. Der Bieter akzeptiert mit seinem Gebot, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Rücknahme oder Kaufpreisminderung ist ausgeschlossen.