Ein Grundsatz von mir, ich bin immer offen, wenn berechtigter Weise mal
etwas nicht passt. Ist etwas beschädigt und ich es nicht gesehen habe, bin ich
gerne bereit es zu ersetzen soweit ich das kann. Sollte sich kein Ersatz finden,
bekommen Sie Ihr Geld zurück.
Dieser angebotene Artikel ist aus meiner privaten Sammlung. Ich habe schon
seit längerem den Spaß am weiter sammeln verloren und möchte einiges davon
verkaufen.
Hier noch das Rechtliche, was sein muss:
Aufgrund des neuen EU Rechts gelten folgende Bedingungen: Bei dieser
Anzeige handelt es sich um einen Kaufvertrag von Privat an Privat nach § 13
BGB. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie
und Rücknahme. Gemäß § 447 BGB gilt, das mit Übergabe an den Versand die Gefahr
auf den Käufer übergeht. Laut dem neuen EU-Recht muss dieser Zusatz unter jeder
Online-Anzeige stehen, ansonsten haftet der Verkäufer ein ganzes Jahr für die
verkaufte Ware.
(§ 447 Abs.1 BGB). Geht der Artikel bei einem Kauf von einem privaten
Verkäufer verloren oder wird er beschädigt, können Sie den Kaufpreis nicht
zurück verlangen. Sie haben auch keinen Anspruch auf eine erneute Lieferung.
Der Versand der Ware geschieht also auf Ihr Risiko und wäre dann kein Grund
eine negative Bewertung abzugeben. Sollte eine Ware versichert angeboten
werden, so trägt der Verkäufer den entstandenen Schaden.
Privatverkauf, keine Rücknahme und keine Garantie
Keine Abmahnung ohne Kontakt!
Im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen jeglicher Art aus urheber-,
wettbewerbsrechtlichen sowie markenrechtlichen Angelegenheiten bitte ich, zur
Vermeidung unnötiger Rechtsstreitigkeiten, Abmahnungen und Kosten, mich
umgehend zu kontaktieren. Falls Ansprüche der oben genannten Art reklamiert werden,
sage ich bereits hier vor einer endgültigen rechtsverbindlichen Klärung Abhilfe
zu, durch die eine eventuelle Wiederholungsgefahr verbindlich ausgeschlossen
ist. Eine dennoch ergehende Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne
vorhergehende Kontaktaufnahme würde sodann wegen Nichtbeachtung einer
Schadensminderungspflicht zurückgewiesen. Bei in diesem Sinne unnötigen bzw.
unberechtigten Abmahnungen und Folgemaßnahmen würde mit einer negativen
Feststellungsklage geantwortet