200m DDR RFT Isolierschlauch Bougierrohr Trabant Wartburg RFT
TGL 13 323
lfl30JlflU,lllOHHbl8 MaTepMaJlbl, 1/13o_11RU,lllOHHbl WJlBHr"1, nonlil ypeTaH
lnsulating materials, lnsulating, Tubing, Polyurethane
Deskri ptoren: lsol ierstotfe; Isolierschlauch
Reißlast und Reißdehnung
Reißlast: Mindestens das 1500fache der durch
Wägung bestimmten Masse von 1 m
Schlauch.
Reißdehnung: Mindestens 400%
Schrumpfung
Höchstens 8% in Längsrichtung
Spannungsfestigkeit :
Die Isolierschläuche müssen der Spannung nach Tabelle 3 ( RFT ) mindestens 1 min lang standhalten.
2:1. lsolationswiderstand
Mindestens 200 Mü, bezogen auf 1 m Länge nach Anlieferung bzw. na~h 1 h Lagerung bei 130°C, gemessen
bei Raumtemperatur.
Mindestens 10 Mü, bezogen auf 1 m Länge unmittelbar
nach 24h Lagerung bei 23°C und 93% relativer Luftfeuchte bzw. nach 1 h Lagerung bei 130°C, gemessen
bei 130°c.
2.8. Wärmebeständigkeit
2.8. 1. Paraffinbadbeständigkeit
Die Schläuche dürfen weder einreißen noch brechen.
2.8.2. Substanzverlust
Die Proben dürfen nicht mehr als 3% ihrer Masse verlieren.
2.8.3. Kurzzeitalterung
Die Isolierschläuche müssen nach der Kurzzeitalterung
noch.eine Reißlast von mindestens dem 750fachen der
durch Wägung bestimmten Masse von 1 m Schlauch und
eine Reißdehnung von mindestens 300% aufweisen.
1
1,5
1,5
2
2,5
feuchte
1,5
2,5
3
3,5
5
2.9. Kältebeständigkeit
Die Isolierschläuche müssen bis -30°C so kältebeständig sein, daß sie beim Abwickeln nicht einreißen oder
brechen.
2.10. Tränklack- und Träufelharzbeständigkeit
Die mit Tränkmittel beschichteten Isolierschläuche dürfen nach dem Aufdrehen nicht einreißen oder brechen.
3. PRÜFUNG
3.1. Prüfumfang
Die Losgröße und die Anzahl der Proben sind, wenn
nicht anders vereinbart wurde, vom Hersteller im Rahmen der innerbetrieblichen Qualitätssicherung nach
TGL 14450/01 und /02 festzulegen.
3.2. Durchführung der Prüfung
3.2. 1. Bestimmung der Maße,
allgemeine Beschaffenheit,
Reißlast und Reißdehnung, Schrumpfung
nach TG L 13 323/01