Eine Besichtigung ist möglich ,mit Terminvereinbarung ,vorher einfach bescheid sagen wann sie kommen möchten. Privatverkauf, keine Rücknahme oder Garantie. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen zustehende Sachmängelhaftung (auch Garantie oder Gewährleistung genannt) völlig zu verzichten. Der Bieter akzeptiert außerdem mit seinem Gebot, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden auch, das gemäß dieses Fernabsatzgesetzes kein Widerruf besteht.