Sie ersteigern, wenn nicht anders angegeben, ein funktionierendes gebrauchtes Gut von Privat: keine Garantie; keine Rücknahme; keine Gewährleistung; keine Nachbesserung; kein Nachverhandeln nach dem Zuschlag. Mit dem Zuschlag gehen Sie einen rechtskräftigen Kaufvertrag ein. Das Angebot ist privater, nicht gewerblicher Natur. Sämtliche Angaben und Hinweise zur Ware stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar und dienen ausschließlich der allgemeinen Beschreibung. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jedweder Gewährleistung. Der Artikel wird inkl. der angezeigten Bilder "so wie er ist" von Privat verkauft; dies bedeutet: mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten.
Die
Standard-Haftungsausschlussklausel bei eBay-Auktionen ist juristischer Unsinn.
Das deutsche Kaufrecht wird ohnehin nicht durch EU-Richtlinien bestimmt,
sondern immer noch durch das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Und
Privatverkäufe werden ohnehin nicht durch EU-Rechte tangiert.
Zu guter Letzt:
Wer mit einem dieser Punkte nicht einverstanden ist, dem möchte ich vom Preisvorschlag, insbesondere vom Kauf abraten. Es werden keinerlei Ausnahmen gemacht.
Dennoch wünsche ich ihnen viel beim Stöbern und einen erfolgreichen Abschluss nach dem Erwerb; wenn sie zufrieden sind, dann bin ich es auch.