Die gemachten Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.
Ich bemühe mich, auf alle Gebrauchsspuren und andere Beeinträchtigungen des Zustandes hinzuweisen, ein Irrtum ist aber nicht auszuschliessen.
Deshalb gilt: Zustand wie die Bilder es zeigen.
Beachten Sie bitte:
Ich bin eine Privatperson und bin nicht gewerblich tätig
Bitte stellen Sie ihre eventuellen Fragen vor Abgabe eines Gebotes, spätestens aber 1 Tag vor Ablauf des Angebotes.
Der Artikel wird „so wie er ist“ von Privat verkauft, was bedeutet, dass Sie mit der Abgabe eines Gebotes ausdrücklich einverstanden sind, auf die gesetzliche Sachmängelhaftung/Gewährleistung nach neuem Recht für Gebrauchtwaren zu verzichten.*
Der Artikel wird so wie beschrieben unter Zeugen sicher verpackt. Für Beschädigungen durch oder während des Transportes komme ich nicht auf. **
Für unversicherten Versand übernehme ich keinerlei Haftung, Garantie oder Schadenersatz.
Auf Wunsch versende ich deshalb versichert, wodurch die Versandkosten sich entsprechend verändern.
Eine Rücknahme des ersteigerten Artikels ist in der Regel nicht möglich.
Bieten Sie bitte nicht, wenn sie diese Bedingungen so nicht akzeptieren.***
Ebay ich, Porto und Versand nach Vorkasse Sie.
Kosten die für den Versand nach ausserhalb Deutschlands anfallen erfragen Sie bitte per Email
Fallweise können wegen der besonderen Art des Artikels und der notwendigen Verpackung andere Versandkosten anfallen. Dies ist dann in der Artikelbeschreibung ausdrücklich so vermerkt.
Der Artikel bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Besitz des Anbieters.
* Mit Abgabe des Höchstgebotes wird ein rechtsgültiger Kaufvertrag geschlossen, das heisst, dies ist eine Versteigerung im Sinne §156 BGB.
Es bedeutet auch, dass der Höchstbietende nach § 312d Artikel 4 Absatz 5 BGB und §3 Artikel 2 Absatz 5 FernAbsG kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Regelung mit Abgabe seines Gebotes an.
** Die Gefahr des Unterganges des Artikels oder eine Verschlechterung nach der gesetzl. Regelung des
§ 447 BGB geht somit auf den Käufer über
*** Nach neuester Rechtssprechung werden sog. Spassbieter zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe bis zu 30% des erlösten Preises herangezogen.
Bieter nach dem Urteil des Amtsgericht Bremen (Az: 16 C 168/05) ist immer der Inhaber des Ebay-Mitgliedsnamens.