Paul Bunyan ist ein angesehener Bürger in einem kleinen Dorf nahe der großen Wälder. Aufgrund seiner ungewöhnlichen Größe - nämlich über das Doppelte eines normalen Menschen - gilt er als einer der besten Holzfäller in der gesamten Gegend. Als er im Streit einen Mann erschlägt, wird er aus dem Dorf verbannt. Zwar fühlt sich Bunyan im Recht, dennoch akzeptiert er das Urteil augenscheinlich. Niemand rechnet damit, dass er aus lauter Rachsucht jedem vorbeikommenden Reisenden auflauern würde, um diesen mit seiner riesigen Axt niederzustrecken. Eines Tages liegt das Dorf verlassen da und die Erinnerung an Paul Bunyan verblasst, bis ihn die meisten nur noch für einen Mythos halten. Wieder andere glauben, dass es ihn wirklich gegeben hat, halten ihn aber inzwischen schon längst für tot. Und dann gibt es jene, für die er nach wie vor quicklebendig und immer noch ein mordendes Monster ist. Einer von ihnen ist der alte Einsiedler Meeks, der dem Holzfäller einst mit knapper Not entkam. Allerdings will ihm seine Geschichte niemand so recht glauben. Auch Sergeant Hoke sowie die Jungen und Mädchen seines Bootcamps halten das Gerede von einem Riesen mit einer mörderischen Axt für das Gewäsch eines verrückt gewordenen Betrunkenen - bis zu dem Tag, als sie Paul Bunyan leibhaftig gegenüber stehen...
Bonusmaterial:
Trailer; Deleted Scenes; Audiokommentar;
WICHTIG
- BITTE UNBEDINGT LESEN
Aufgrund
des Jugendschutzgesetzes müssen Händler sicherstellen, dass USK18
Artikel unter keinen Umständen an Minderjährige ausgehändigt
werden.
Dazu
müssen Kunden sich bei Übergabe der Sendung gegenüber des
Paketdienstes ausweisen (bitte Personalausweis oder Reisepass
bereithalten).
Die
Sendung kann leider nur persönlich entgegengenommen werden - kein
Nachbar, Ehepartner oder Bevollmächtigter.
Aus
diesem Grund ist eine Lieferung an Packstationen NICHT möglich! Aus
gleichem Grund benötigen wir auch keine Ausweiskopie von Ihnen.
Diese
Ware unterliegt der Differenzbesteuerung gem. §25a UStG.
Daher wird
die im Kaufpreis enthaltene Umsatzsteuer in der Rechnung nicht
gesondert ausgewiesen.