• Seidenglänzende, wasserverdünnbare Holzdeckfarbe für Außenbereiche.
  • Schadstoffarm, extrem wetterbeständig, wasserdampfdurchlässig 
  • UV-beständig 
  • absolute Neuware in Top-Qualität für Carport, Blockhaus, Pergolen, Holzzäune etc.
  • Nach einer entsprechenden Untergrundvorbehandlung auch für Hart PVC und Zink geeignet.
  • Absoluter Hammerpreis
  • Verarbeitung nur nach Empfehlungen auf der Dose und dem technischen Merkblatt (siehe Fotogalerie) 

Sicherheitshinweise

P101     Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.

P102     Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

P103     Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese.

 

Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung nicht anwendbar

 

Ergänzende Gefahrenmerkmale

EUH208     Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on; Reaktionsmasse aus 5-Chlor-2-methyl-4-isothiazolin-3-on [EG-

                  Nr. 247-500-7] und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on [EG-Nr. 220- 239-6] (3:1). Kann allergische

                  Reaktionen hervorrufen.

 

EUH210     Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.

 

Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung

Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Bei Kontakt mit der Farbe, sofort mit ausreichend Wasser entfernen. Einatmen von Schleifstäuben vermeiden und Schutzmasken (mindestens P2), Schutzhandschuhe und Augen-Gesichtsschutz tragen.

Bei der Arbeit nicht essen, trinken und rauchen.

 

Für gute Belüftung sorgen. Dies kann durch lokale oder Raumabsaugung erreicht werden. Falls dies nicht ausreicht, um die Aerosol- und Lösemitteldampf-Konzentration unter den Arbeitsplatzgrenzwerten zu halten, muss ein geeignetes Atemschutzgerät getragen werden.

 

 

Behälter dicht geschlossen halten und aufrecht lagern. Niemals Behälter mit Druck leeren - kein Druckbehälter! Stets in Behältern aufbewahren, die dem gleichen Material des Originalbehälters entsprechen. Gesetzliche Schutz- und Sicherheitsvorschriften befolgen.

Weitere Angaben zu Lagerbedingungen Hinweise auf dem Etikett beachten.

 

In gut belüfteten und trockenen Räumen zwischen 15 °C und 30 °C lagern. Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen. Alle Zündquellen entfernen. Rauchen verboten. Unbefugten Personen ist der Zutritt untersagt.

Lagerklasse 10 Brennbare Flüssigkeiten, die keiner der vorgenannten Lagerklassen zuzuordnen sind

 

Spezifische Endanwendungen Technisches Merkblatt beachten. Gebrauchsanweisung beachten.

 

Atemschutz Liegt die Lösemittelkonzentration über den Arbeitsplatzgrenzwerten, so muss ein für diesen Zweck geeignetes, zugelassenes Atemschutzgerät getragen werden. Die Tragezeitbegrenzungen nach GefStoffV in Verbindung mit den Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten (DGUV-R 112-190) sind zu beachten. Nur Atemschutzgeräte mit CE-Kennzeichen inklusive vierstelliger Prüfnummer verwenden.

 

Handschutz

Für längeren oder wiederholten Umgang ist zu verwenden das Handschuhmaterial: Dicke des Handschuhmaterials > 0,4 mm ; Durchbruchszeit: > 480 min. Die Unterweisungen und Informationen des Schutzhandschuh-Hersteller hinsichtlich Verwendung, Lagerung, Instandhaltung und Ersatz sind zu beachten. Durchdringungszeit des Handschuhmaterials in Abhängigkeit von Stärke und Dauer der Hautexposition. Empfohlene Handschuhfabrikate EN ISO 374 Schutzcremes können helfen, ausgesetzte Bereiche der Haut zu schützen. Nach einem Kontakt sollten diese keinesfalls angewendet werden.

 

Augen-/Gesichtsschutz Bei Spritzgefahr dicht schließende Schutzbrille tragen. Körperschutz Tragen antistatischer Kleidung aus Naturfaser (Baumwolle) oder hitzebeständiger Synthesefaser. Schutzmaßnahmen Nach Kontakt Hautflächen gründlich mit Wasser und Seife reinigen oder geeignetes Reinigungsmittel benutzen.

 

Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition Nicht in die Kanalisation, Erdreich oder Gewässer gelangen lassen. Bei Verschmutzung von Flüssen, Seen oder Abwasserleitungen entsprechend den örtlichen Gesetzen die jeweils zuständigen Behörden informieren.

Sachgerechte Entsorgung Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Entsorgung gemäß Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle und gefährliche Abfälle. Vorschlagsliste für Abfallschlüssel/Abfallbezeichnungen gemäß EAKV 080112 Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen Sachgerechte Entsorgung / Verpackung Empfehlung Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden. Nicht ordnungsgemäß entleerte Gebinde sind Sonderabfall.