Zeitgenössische Kopien von Rechtsdokumenten aus Blieskastel, betrifft den heutigen Stadtteil Alschbach, teils auch Blickweiler.

 1.) Vertrag zwischen Johann IV. von Nassau-Saarbrücken und den Untertanen zu Alschbach und Blickweiler sowie dem Herrn (Philipp Jacob) von Eltz wegen des Hauses Wecklingen, die Bannscheidung betreffend, de anno 1571.

Datiert Blieskastel, Donnerstag, den 15. November 1571.

Vier Seiten (32,8 x 20,8 cm).

 

2.) Vertrag Blieskastel, den 9. November 1669: Die Einwohner und Leinweber von Alschbach (Matthias Kehre und Johannes Bergmeyer) bekennen sich gegenüber dem Herrn von Blieskastel, Damian Hartard von der Leyen (1624-1678), späteren Erzbischof und Kurfürst von Mainz sowie Bischof von Worms, einer Strafe von 20 Gulden Batzen wegen Holzfrevels schuldig.

Mit Vermerk über die Zahlung der Strafe.

Zwei von vier Seiten beschrieben (32,2 x 20,5 cm).

 

3.) Damian Hartard von der Leyen schenkt seinem Leibeigenen Niclaß Conradt in Alschbach 10 Gulden, um seine Schulden an die Eltz'sche Gemeinde bezahlen zu können.

Datiert Blieskastel, den 11. Juni 1673.

Mit notarieller Beglaubigung der Abschrift, datiert Blieskastel, den 3. August 1683.

1 Seite (25,7 x 20,8 cm).

 

Zustand: Nur leicht fleckig, ins. sehr gut erhalten.

 

Damian Hartard von der Leyen, auch Damian Hartard Reichsfreiherr von Leyen-Hohengeroldseck, (* 12. März 1624 in Trier; gest. 6. Dezember 1678 in Mainz) war von 1675 bis 6. Dezember 1678 Erzbischof und Kurfürst von Mainz sowie Bischof von Worms.

 Johann IV. von Nassau-Saarbrücken (teilw. Auch Zählung Johann III.) (* 5. April 1511 in Saarbrücken; gest. 23. November 1574 ebenda) diente zunächst vor allem als Offizier in kaiserlichen Diensten, ehe er 1554 die Herrschaft über die Grafschaft Saarbrücken übernahm.