Dekorative Urkunde im Namen vom Kurfürst (und späteren König) Friedrich August I. von Sachsen: Die Unehelichkeit der Geburt von Gottlob Richter, geb. am 24. Februar 1787 in Grimma als Sohn der Johanna Elisabeth Richter und des Dragoners Murken, wird aufgehoben / legitimiert; Gottlob Richter werden dieselben Rechte wie einem ehelich Geborenen zuerkannt.

 Datiert Dresden, den 23. März 1801.

 Deutsche Handschrift auf Papier (34,3 x 42,7 cm).

 Mit papiergedecktem der Kanzlei; mit zwei Signaturen.

 Zustand: Kräftiges Papier leicht fleckig, mit kleineren Knicken.