Allgemeiner Hinweis zu Kältemitteln:
Umgangsberechtigt im Umgang mit Kältemitteln sind nur Personen, die im Besitz der notwendigen Sachkunde gemäß
der EG- Verordnung Nr. 842/2006 Artikel 3, 4 und 5 Abs. 1,
bzw. unter § 5 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung - ChemKlimaschutzV sind.
Mit dem Kauf dieses Artikels bestätigen Sie ausdrücklich,
dass Sie im Sinne der o.g. Verordnungen (ChemKlimaschutzV & EG- Verordnung Nr. 842/2006 )
nachweislich im Besitz einer solchen Sachkunde
sind und somit die Verwendung des Kältemittels durch eine sachkundige Person erfolgt.