BYD Battery-Box Premium LVS 12.0 kWh Batteriemodul

Die BYD Battery-Box Premium LVS ist ein Lithium-Eisenphosphat-Akku (LFP). Ein Battery-Box Premium LVS Turm enthält 1 bis 6 parallel gestapelte Batteriemodule LVS und kann eine Kapazität von 4 kWh bis 24 kWh erreichen.

Schließen Sie bis zu 16 Battery-Box LVS 16.0 parallel für eine maximale Größe von 256 kWh. Das System kann durch Hinzufügen zusätzlicher LVS-Module oder durch Parallelschaltung mehrerer Türme mit 1 bis 4 Modulen später erweitert werden.


Die Speichersysteme von BYD sind sehr leistungsstark, flexibel, sicherund einfach zu installieren.

Technische Daten für LVS 4kWh Batteriemodul

Breite: 650mm
Ausführung: Lithium
Höhe: 478mm
Tiefe: 298mm
Spannung: 40-57.6 V
Umgebungstemperatur: -10-50 °C
Geeignet für Inneneinsatz: Ja
Geeignet für Außeneinsatz: Ja
Notstromfähig: Ja
Nutzbare Batteriekapazität: 4kWh
Max. Entladetiefe: 100%
Anzahl der vollständigen Ladezyklen: 3650
Nominale Batteriekapazität: 4 kWh


Besonderheiten


Kapazität von 4 kWh bis 256 kWh
Maximale Flexibilität für jede Anwendung mit bis zu 64 parallel geschalteten Modulen
Kompatibel mit marktführenden 1- und 3-Phasen Wechselrichtern
Kobaltfreie Lithium-Eisen-Phosphat-Batterie (LFP): Maximale Sicherheit, Lebensdauer und Leistung
Leistungsstarke Notstrom- und Off-Grid-Funktion
Das patentierte interne Steckdesign erfordert keine zusätzliche Verkabelung
Eigenverbrauchsoptimierung für Wohn- und Gewerbeanwendungen
Modulares Design vereinfacht Transport und Installation


Lieferumfang :

1 x 12kWh Batterie Box 

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Befreiung der USt 2023 § 12 Abs. 3 UStG für PV 

Der Preis für dieses Angebot ist mit 0% USt und gilt ausschließlich für Verkauf an Privatkunden. Mit dem Kauf bestätigen Sie, dass Sie die gesetzlichen Voraussetzungen nach §12 Abs.3 Nr.1 UStG* erfüllen: 

Die Steuer ermäßigt sich auf 0 % für die folgenden Umsätze: 1. Die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer PV-Anlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. 

Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird.