Einfuhrabgaben
1.
Definition der Einfuhrabgaben(Internetbestellungen aus dem Nicht-EU-Ausland)
(https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Internetbestellungen/internetbestellungen_node.html)
Die folgenden Einfuhrabgaben können für Ihre Ware erhoben werden:
Zoll: Jede Ware hat einen eigenen Zollsatz
Einfuhrumsatzsteuer: Entspricht der Mehrwertsteuer in Höhe von 7 oder 19 Prozent
Verbrauchsteuern: Werden auf hochsteuerbare Waren wie Alkohol, Tabakwaren und Kaffee erhoben.
Sachwert der Sendung bis 150 €: Einfuhrumsatzsteuer
Sachwert der Sendung über 150 €: Zoll, Einfuhrumsatzsteuer
In Sendungen enthaltene VSt-Waren: Verbrauchsteuern
2.
Wenn Sie Tee von mir kaufen, fallen keine Einfuhrabgaben an. Genauer gesagt gibt es keine Einfuhrumsatzsteuer(1. Fall in der obigen Definition: der auf dem Paket geschriebene Sachwert <=150 €, Einfuhrabgaben=Einfuhrumsatzsteuer=Umsatzsteuer=Mehrwertsteuer), weil Sie bereits Mehrwertsteuer (auch Umsatzsteuer genannt) an eBay gezahlt haben.
(https://www.ebay.de/help/selling/selling/vat-obligations-eu?id=4650 Die Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt))
3.
Elektronische Zollanmeldungen ab 1. Juli 2021
Seit dem 1. Juli 2021 sind umfangreiche Änderungen in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt müssen grundsätzlich alle Sendungen elektronisch angemeldet werden. Diese Aufgabe übernimmt in der Regel der Beförderer der Waren, z. B. der zuständige Post- bzw. Kurierdienst in Vertretung für den Empfänger. Für die Serviceleistung (Vorauslage von Einfuhrabgaben) verlangt der Post- bzw. Kurierdienst in der Regel auch eine Servicepauschale(auch Auslagepauschale genannt). Für diese Leistung erhebt die Deutsche Post eine Auslagepauschale in Höhe von 6 €.(https://www.deutschepost.de/de/b/briefe-ins-ausland/zollinformation/fragen-zu-kosten.html Was ist die Auslagepauschale?)
Die Beförderer, also die Post- und Kurierdienstleister in Deutschland, erhalten die erforderlichen Anmeldedaten von dem jeweiligen Post- und Kurierdienstleister im Drittland mittels eines elektronischen Datensatzes zum Beispiel auf Grundlage der (elektronischen) Zollinhaltserklärung im Postverkehr. Sind diese elektronischen Daten nicht eindeutig oder nicht verwertbar, kann es zu Rücksendungen kommen. Dies kann auch dazu führen, dass Einfuhrabgaben bezahlt werden müssen, obwohl die Voraussetzungen für die abgabenfreie Einfuhr vorlagen bzw. die Sendung eindeutig als Geschenk erkennbar gewesen wäre.
Es gibt zwei Arten von Paketen, Internetbestellung oder eine private "Geschenksendung".
Das Paket, das ich Ihnen schicke, ist natürlich eine Internetbestellung.
Wenn die Mehrwertsteuer bereits im Rahmen des IOSS-Systems vom Verkäufer bezahlt wurde, kann die Sendung abgabenfrei eingeführt werden, wenn die IOSS-Nummer elektronisch aus China an die Deutsche Post übermittelt und durch die Deutsche Post angemeldet wird. Erfolgt die Übermittlung nicht elektronisch, muss die Einfuhrumsatzsteuer gezahlt werden. Aus diesem Grund ist es nicht ausreichend, wenn die IOSS-Nummer zum Beispiel lediglich außen auf dem Paket vermerkt wird.
Hinweis: Wurde die Ware auf einem Online-Marktplatz bestellt, der in der EU registriert ist und die anfallende Mehrwertsteuer in einem EU-Land abführt, entfallen keine Abgaben, da der Empfänger die fälligen Abgaben direkt beim Kauf bzw. der Online-Bestellung bezahlt. Dieses System wird als Import One Stop Shop (IOSS) bezeichnet. Registriert sich der Versandhändler darüber, ist die Steuer schon beim Kauf im Rechnungsbetrag enthalten.
(https://www.deutschepost.de/de/b/briefe-ins-ausland/zollinformation/fragen-zu-kosten.html Ich warte auf eine Sendung, welche Kosten können auf mich zukommen?)
Es gibt einen großen sozialen Hintergrund, den Sie, glaube ich, sehr wohl kennen, nämlich dass Europa, einschließlich Deutschland, seit 2022 eine hohe Inflation erlebt. Die Deutsche Post streikte Anfang 2023 sogar mehrmals. Die Deutsche Post prüft nun die elektronischen Informationen jedes Pakets sorgfältiger als vor 2023, da strengere Kontrollen das Einkommen von Postboten verbessern können, sofern die folgenden drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
(1) Elektronische Informationen des Pakets ist nicht eindeutig oder nicht verwertbar/nicht vollständig(z.B. für Ihr Internetbestellungspaket die IOSS-Nummer nicht elektronisch aus China an die Deutsche Post übermittelt)
(2) Vorauslage von Einfuhrabgaben statt direkter Rücksendungen
(3) das Paket nicht vom Empfänger abgelehnt
4.
Im Januar 2023 habe ich ein Paket an einen deutschen Käufer geschickt. Für sein Internetbestellungspaket ist die IOSS-Nummer nicht elektronisch aus China an die Deutsche Post übermittelt. Also berechnete die Deutsche Post meinem Käufer zwei Gebühren (Einfuhrabgaben und Auslagepauschale(6 Euro)). Das Ergebnis ist natürlich: Ablehnung&Rücksendung des Pakets und Rückerstattung.
5.
Tatsächlich war mir die elektronische Zollanmeldung, die am 1. Juli 2021 in Kraft getreten ist, nicht bekannt und habe erst kürzlich(Februar 2023) in Absprache mit dem deutschen Zoll davon erfahren. Von nun an garantiere ich, alle notwendigen Informationen zu 100% korrekt anzugeben, wenn ich mein Paket verschicke. Also, liebe Freunde, Sie können meinen Tee immer noch mit Zuversicht kaufen, es wird keine Einfuhrabgaben geben.
6.
Wenn Sie vom Postmann belastet werden, haben Sie 2 Möglichkeiten zu antworten.
Weg 1
Wenn Sie meinen Tee kaufen, werden die IOSS-Nummer und die Bestellnummer auf der Seite “Einzelheiten zum Kauf” angezeigt. Sie können dem Postmann diese Seite zeigen, um nachzuweisen, dass die Artikel im Paket bei eBay gekauft wurden und dass Sie Mehrwertsteuer bezahlt haben. Ich weiß nicht, ob die Seite auf der Käuferseite gesehen werden kann. Ich kann Ihnen die Seite senden, wenn Sie sie brauchen.
Weg 2
Sie zahlen die Einfuhrabgaben und die Auslagepauschale(6 Euro). Danach können Sie bei eBay oder dem deutschen Zoll eine Rückerstattung der Einfuhrabgaben und bei der Deutschen Post eine Rückerstattung der Auslagepauschale(6 Euro) beantragen. Natürlich ist der 2. Weg mühsamer. Ich füge unten die detaillierten Anweisungen zur Beantragung einer Einfuhrabgabenerstattung bei eBay oder dem deutschen Zoll und einer Rückerstattung von Auslagepauschale(6 Euro) an die Deutsche Post bei.
Erstattung der Einfuhrabgaben(1. Fall in der obigen Definition: der auf dem Paket geschriebene Sachwert <=150 €, Einfuhrabgaben=Einfuhrumsatzsteuer=Umsatzsteuer=Mehrwertsteuer)
bei ebay
https://www.ebay.de/help/selling/selling/vat-obligations-eu?id=4650
Ich habe die Umsatzsteuer zweimal bezahlt. Was muss ich tun, wenn mir eBay für meinen Kauf die Umsatzsteuer berechnet hat und das Versandunternehmen dann bei der Lieferung die Einfuhrumsatzsteuer berechnet?
oder
bei dem deutschen Zoll
Für die Beantragung der Erstattung steht das Formular 0223 (Antrag auf Erstattung/Erlass) zur Verfügung. Der Antrag kann auch formlos bei dem zuständigen Hauptzollamt gestellt werden. Zuständig ist das Hauptzollamt, in dessen Bezirk der Einfuhrabgabenbetrag mitgeteilt wurde. Das zuständige Hauptzollamt kann der Empfänger dem Abgabenbescheid entnehmen. Der Antrag ist zu unterschreiben und mittels Papierpost, elektronischer Post (eingescannter, unterschriebener Antrag) oder per Telefax einzureichen. Eine Antragstellung per einfacher E-Mail ohne Unterschrift ist nicht möglich. Der Antrag ist innerhalb von 3 Jahren nach Mitteilung des Einfuhrabgabenbetrages zu stellen. Dem Antrag sind der Einfuhrabgabenbescheid bzw. die Abgabenmitteilung des Beförderers sowie Unterlagen, die eine erneute Berechnung der Einfuhrabgaben begründen, beizufügen. Für die Erstattung gibt der Empfänger bitte die komplette Kontoverbindung an.
das Formular 0223:
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do
Geben Sie 0223 in das Suchfeld ein.
Wählen Sie "0223 Antrag auf Erstattung/Erlass".
Ich benötige einen Abgabenbescheid. Was muss ich tun?
https://www.deutschepost.de/de/b/briefe-ins-ausland/zollinformation/fragen-zu-kosten.html
Erstattung der Auslagepauschale bei der Deutschen Post
Richten Sie bitte direkt an die Deutsche Post/DHL.