Da es zu einer wiederholten Verwendung eines Gewährleistungsausschlusses beim Verkauf gebrauchter Waren kommen kann, wird der Gewährleistungsausschluss wie folgt formuliert: Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.