Mit einer Dicke von 1 cm bietet die Trainingsmatte Hop-Sport optimalen Komfort sowohl bei dynamischem Fitnesstraining, allgemeinen Entwicklungsübungen als auch bei intensivem Krafttraining. Der Einsatz von hochwertigem NBR-Schaumstoff garantiert Langlebigkeit, Abriebfestigkeit und hervorragende Griffigkeit. So können Sie überall bequem und sicher trainieren – genau so, wie Sie es mögen!
Durch die Länge von 190 cm eignet sich die Fitnessmatte perfekt für Menschen mit einer größeren Körpergröße oder für alle, die mehr Platz und Freiheit beim Training schätzen. Das Produkt ist wasserfest und leicht zu reinigen. So wird die Hygiene bei der Verwendung der Trainingsmatte selbst bei den intensivsten Übungen verbessert. Im Lieferumfang ist ein Tragegurt enthalten, mit dem Sie die Matte leicht transportieren können.
Längere Gymnastikmatte – mehr Freiheit beim Training!
Wenn Ihnen die Standardmatten von 180 x 60 cm nicht ausreichen, entweder wegen Ihrer Körpergröße oder weil Sie mehr Platz brauchen, ist die Fitnessmatte von 190 x 60 cm eine tolle Wahl! 10 cm mehr Platz, um z.B. bestimmte Yogastellungen auszuführen, haben einen großen Einfluss auf den Trainingskomfort. Trotz ihrer Größe ist die Gymnastikmatte von Hop-Sport leicht und handlich – sie wiegt nur 750 Gramm! Die Dicke von 1 cm bietet eine ausreichende Bodenisolierung und verhindert effektiv die Entstehung von Schürfwunden.
Robustes und elastisches Material
NBR – genauer gesagt NBR-Schaumstoff – ist ein Kunststoff, der sich ideal für die Herstellung von Fitnessmatten eignet. Er zeichnet sich durch außergewöhnliche Flexibilität, Haltbarkeit und Widerstandsfähigkeit gegen mechanische Beschädigungen aus. Die NBR-Gymnastikmatten von Hop-Sport absorbieren Stöße perfekt und sind zudem extrem leicht und einfach zu reinigen. Die Elastizität des NBR-Schaumstoffs bewirkt, dass die Matten Hop-Sport ein geringes Formgedächtnis aufweisen. Das bedeutet, dass die Fitnessmatte auch nach langer und intensiver Nutzung fast sofort wieder ihre ursprüngliche Struktur annimmt. Wichtig ist, dass NBR-Gymnastikmatten auch für Allergiker geeignet sind, da sich das Material sanft auf der Haut anfühlt und keine Reizungen verursacht.
Trainieren Sie ohne Einschränkungen – wo immer Sie wollen!
Sie können die Fitnessmatte Hop-Sport bequem zu Yoga- oder Fitnesskursen, in den Park oder an den Strand mitnehmen. Sie brauchen dafür keine spezielle Tasche oder Hülle. Im Lieferumfang der 1 cm dicken NBR-Gymnastikmatte ist ein Tragegurt enthalten, mit dem Sie die Matte einfach überall hin mitnehmen können.
Ideal für Fitnesstrainings!
Die 1 cm dicke NBR-Fitnessmatte ist für verschiedene Trainingsarten geeignet. Sie können darauf sowohl Yoga und Pilates trainieren als auch so genannte Low-Impact-Übungen wie Plank, Beugen und Bauchmuskelübungen ausführen. Die Kombination aus der Dicke von 1 cm und den größeren Abmessungen der Matte sorgt für Komfort und Sicherheit bei jeder Trainingseinheit. Zudem bietet die einzigartige Struktur der Matte eine hervorragende Griffigkeit, die wiederum eine stabile Körperhaltung und eine präzise Ausführung komplexer Bewegungen oder Asanas ermöglicht.
Setzen Sie auf eine Fitnessmatte, die Sie nicht einschränkt! Setzen Sie auf Hop-Sport!
Unser Unternehmen bietet professionelle Freizeitprodukte, Fitnessgeräte (auch für Kraftsport), Gymnastikgeräte, Fußballtische, sowie Haus- und Gartenzubehör (Swimmingpools, Trampoline) an.
Unsere Produktpalette wird ständig weiterentwickelt und erweitert, um die hohen Bedürfnisse unserer Kunden nachzukommen, erfüllen und zufriedenstellen zu können. Es ist uns ein besonderes Anliegen Produkte extrem hoher Qualität an zu bieten, wobei Design und Funktionalität nicht zu kurz kommen dürfen.
Entsorgungshinweise
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von
Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier
zusammengestellt.
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und
Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet.
Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall
getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte
gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel-
und Rückgabesysteme.
2. Batterien und Akkus sowie Lampen
Besitzer von
Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät
umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen
werden können, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom
Altgerät zu trennen. Dies gilt nicht, soweit Altgeräte einer Vorbereitung zur
Wiederverwendung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträgers zugeführt werden.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben.
Rücknahmepflichtig sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte sowie diejenigen Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen. Dies gilt auch bei Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, wenn die Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 m² betragen oder die gesamten Lager- und Versandflächen mindestens 800 m² betragen. Vertreiber haben die Rücknahme grundsätzlich durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten.
Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes besteht bei rücknahmepflichtigen Vertreibern unter anderem dann, wenn ein neues gleichartiges Gerät, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt, an einen Endnutzer abgegeben wird.
Wenn ein neues
Gerät an einen privaten Haushalt ausgeliefert wird, kann das gleichartige
Altgerät auch dort zur unentgeltlichen Abholung übergeben werden; dies gilt bei
einem Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln für Geräte der
Kategorien 1, 2 oder 4 gemäß § 2 Abs. 1 ElektroG, nämlich „Wärmeüberträger“,
„Bildschirmgeräte“ oder „Großgeräte“ (letztere mit mindestens einer äußeren
Abmessung über 50 Zentimeter). Zu einer entsprechenden Rückgabe-Absicht werden
Endnutzer beim Abschluss eines Kaufvertrages befragt. Außerdem besteht die
Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe bei Sammelstellen der Vertreiber
unabhängig vom Kauf eines neuen Gerätes für solche Altgeräte, die in keiner
äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, und zwar beschränkt auf drei
Altgeräte pro Geräteart.
4. Datenschutz-Hinweis
Altgeräte
enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für
Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und
Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die
Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst
verantwortlich ist.
5. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“
Das auf Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.
6. Hinweis zu unserer WEEE-Registrierungsnummer
Wir sind bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register, Benno-Strauß-Str. 1, 90763 Fürth als Hersteller von Elektro- und/ oder Elektronikgeräten unter der folgenden Registrierungsnummer (WEEE-Reg.-Nr. DE) registriert: DE 16264082
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