LIEFERUNG
4er Set Spanngurte mit Klemmschloss 5m
Spanngurt mit Klemmschloss 4 Stück 5m
250 kg / daN Zugkraft LC in der Umreifung (0,25 Tonnen)
125 kg / daN Zugkraft LC im geraden Zug (0,125 Tonnen)
25mm Gurtbreite
Einteilig ( Klemmschloss mit Gurtband)
Klemmschloss Aludruckguss
Sehr gute Verzahnung, kein Durchrutschen des Gurtbands möglich
Material Gurtband: Polyester (PES)
Farbe Gurtband: neonorange
Blaues Label mit Normen am Gurtband
Labels sind zwischen dem Gurtband eingenäht (kein Flattern oder Abreißen im Wind)
Din / Norm: EN 12195-2
Alle rechtlich erforderlichen Angaben befinden sich auf den Etiketten / Labels
(ACHTUNG: Nur unter Einhaltung dieser Din Norm sind Gurte zulässig zur Ladungssicherung)
Anwendung: Diese Spannriemen sind besonders geeignet für die Ladungssicherung in Wohnmobilen, Kastenwagen, Transportern, auf Gepäckträger, als Fahrrad Gurt oder bei Nutzung eines Fahrradträgers und in der Industrie.
Bedienung: Das Gurtband wird um das Bündel gelegt, am idealsten zusätzlich noch durch eine Zurröse geschlauft. Im Anschluss das Band durch das Klemmschloss ziehen und per Hand am Ende ziehen, bis die Ladung gesichert ist. Die sehr gute Verzahnung verhindert das zurückrutschen des Bandes.
Qualität: Unsere Gurte werden für uns gefertigt und ständig in der Produktion auf Sicherheit geprüft. Damit die Qualität immer gleichbleibend ist, besucht unser Team regelmässig die Produktionsstätte, denn nur so können wir immer eine hohe Industriequalität erzielen und Sie immer als zufriedenen Kunden mit unseren Produkten auf die Reise schicken.
Hinweis: Beachten Sie die Ablegereife Ihrer benutzten Gurte. Denn Spanngurte müssen regelmässig auf Risse, starke Abnutzungen und sonstige Schäden geprüft werden. Sollte ein Gurt die Ablegereife erreicht haben, muss er aussortiert werden. Bitte verwenden Sie Spanngurte nie zum Heben von Lasten!!! Dieses ist verboten.
Sicherheit: Auf Ihrer Reise können Sie bei ordnungsgemässer Ladungssicherung beruhigt der Strassenkontrolle entgegensehen, da unsere Gurte alle rechtlichen Auflagen erfüllen, welche die entsprechende Behörde vorgibt