Wegen der neuen EU-Gesetzesbestimmungen erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie, Rücknahme sowie bei Verlust der Ware auf dem Versandweg. Da es sich um einen Privatverkauf handelt, kann ich keine Garantie nach dem neuen EU-Recht übernehmen. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden und erkennt dies mit seinem Kauf an! Laut dem neuen EU-Verkaufsrecht muss dieser Zusatz unter jedem Online-Verkauf stehen, ansonsten haftet der Verkäufer auch als Privatperson ein ganzes Jahr für die verkaufte Ware!