Die Benutzung der Warenbezeichnung und Warenzeichen in der Angebots- und Artikelbeschreibung dient lediglich zur eindeutigen Identifikation der Ware für den Käufer und soll keine Verletzung der Schutzrechte darstellen.
“Gem. § 19 UStG kein MwSt-Ausweis, da Kleinunternehmer" Die Details für dieses Spiel können Sie der Beschreibung entnehmen. Alle Fotos sind original vom angebotenen Artikel .”