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PCI Epoxigrund 390
Spezial-Grundierung auf saugenden und nicht saugenden Untergründen

Anwendungsbereiche
Für innen und außen.
Für Wand und Boden.
Als Grundierung für PCI-Versiegelungen und PCI-Beschichtungen auf zementären Untergründen, Gussasphaltestrichen, keramischen Belägen, Kunstharzbeschichtungen und Holzuntergründen.
Als Grundierung für Böden im Innenbereich vor dem Auftragen von Bodenausgleichs-/Spachtelmassen, auch bei nachfolgender Parkettverklebung auf
Betonböden, Zement-, Calciumsulfat- und Magnesitestrichen
Gussasphaltestrichen
keramischen Belägen und Kunstharzbeschichtungen
Holzuntergründen
Untergründen mit Kleberresten von Dispersions-, Reaktionsharz-, wasserlöslichen (z. B. Sulfitablaugeklebern) und bitumenhaltigen Belagsklebern.
Als Ausgleichsspachtel bzw. Feinegalisierung mit Quarzsandabmischung geeignet.
Als Bindemittel zur Herstellung von Epoxidharz-Estrichen, -Reparaturmörteln und -Drainmörteln.
Geeignet für die Verwendung auf Schiffen; erfüllt die Anforderungen der Marine Equipment Directive (MED) 96/98/EC.

Produkteigenschaften
Niedrigviskos, sichere Haftung der nachfolgenden Beschichtungen bzw. Versiegelungen.
Dichter Porenverschluss, verhindert Aufsteigen von Luftblasen aus dem Untergrund in die Deckschichten.
Feuchtigkeitssperrend (zweimaliges Auftragen erforderlich) bis Restfeuchte = 7 CM-% im Untergrund bei Zementestrichen
(auf Fußbodenheizung bis Restfeuchte = 5 CM-%) bei Verwendung als Grundierung vor dem Auftragen von Bodenausgleichsmassen mit anschließender Verlegung von textilen und elastischen Belägen oder Parkett.
Lösemittelfrei nach TRGS 610, keine Belastung der Umwelt und des Verarbeiters durch Lösemitteldämpfe, keine Brandoder Explosionsgefahr.
Sehr emissionsarm, GEV-EMICODE EC 1.
EU 2004/42/IIA(j)(550/500): < 200 g/l (PCI Epoxigrund 390)

Farbe:
transparent


Lieferform:
Auswahl Varianten

Sicherheitshinweis:
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen.