Versand der Käufer
Bieten Sie nicht mit, wenn Sie mit den folgenden Bedingungen nicht einverstanden sind:
Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Rechtlich gibt es eine einjährige Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren. Dies mag für einen Händler tragbar oder angebracht sein, jedoch keinesfalls für einen privaten Verkäufer. Denn die Folgen aus dieser Bestimmung stehen in keiner vernünftigen Relation zum erzielten Verkaufspreis.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Rechtsverbindliche Kaufverträge
können auch in einer Internet-Auktion "per Mausklick erfolgen". Für
Sie bedeutet dies, dass auch Sie sich unwiderruflich verpflichten, die
ersteigerte Ware zu dem von Ihnen hier gebotenen Auktionspreis abzunehmen.
Der Bieter akzeptiert mit seinem Gebot, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung
im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den
Höchstbietenden, dass er kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz
genießt.