Hinweise zur
Batterieentsorgung
Im Zusammenhang
mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die
Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:
Sie sind zur
Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie
können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt
haben,
unentgeltlich an
unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben. Die auf den Batterien
abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
Das Symbol der
durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll
gegeben werden darf.
Pb = Batterie
enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie
enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie
enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
Besonderheiten
beim Verkauf von Starterbatterien
Im Zusammenhang
mit dem Vertrieb von Fahrzeugbatterien sind wir, soweit Sie Endverbraucher sind
gemäß § 10 BattG verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von
7,50 Euro
einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie
keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgeben.
Das Pfand ist
nicht im Kaufpreis enthalten und wird neben dem Endpreis am Artikel ausgewiesen.
Geben Sie bei uns
eine Fahrzeug-Altbatterie zurück, die wir entsprechend § 9 BattG als
Neubatterie im Sortiment führen oder geführt haben, sind wir im Rahmen der
gesetzlichen
Vorschriften verpflichtet, diese kostenlos zurückzunehmen und den Pfandbetrag
zurückzuerstatten.
Soweit wir
entsprechend § 10 Abs. 1 Satz 3 BattG eine Pfandmarke ausgegeben haben, ist die
Erstattung des Pfandes bei der Rückgabe der Fahrzeug-Altbatterie von der
Rückgabe der
Pfandmarke abhängig.
Rückgabeort ist
die im Impressum aufgeführte Adresse.
Eine Rücksendung
der Altbatterie per Post ist aufgrund der Gefahrgutverordnung nicht zulässig.
Fahrzeug-Altbatterien
können alternativ auch kostenlos bei Wertstoff- und Recyclinghöfen abgegeben
werden. Das von uns erhobene Pfand wird von den
öffentlich -
rechtlichen Wertstoff- und Recyclinghöfen nicht zurückerstattet. Sie
haben dort aber die Möglichkeit, sich die Rückgabe der Fahr- zeug-Altbatterie
auf der Pfandmarke
quittieren zu lassen. Gegen Vorlage der quittierten Pfandmarke erhalten Sie das
Batteriepfand von uns zurück.
Bitte beachten Sie
die vorstehenden Hinweise.
Rücknahme von
Verpackungen
Hinsichtlich der
von uns erstmals mit Ware befüllten und an private Endverbraucher abgegebene
Verkaufsverpackungen hat sich unser Unternehmen zur Sicherstellung
der Erfüllung
unserer gesetzlichen Pflichten nach § 6 VerpackV dem bundesweit tätigen
Rücknahmesystem der Landbell AG, Mainz, (Kundennummer: 4114631) angeschlossen.
Weitere
Informationen finden Sie unter Website www(at)landbell(at)de