Rücknahmepflicht für Elektrogeräte
Seit März 2006 sind Verbraucher laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet, ausgediente Leuchten, Leuchtmittel und Ventilatoren (nicht betroffen sind Glühlampen, diese dürfen weiterhin über den Hausmüll entsorgt werden) fach- und umweltgerecht zu entsorgen. Zu den Produkten, die nicht länger im Hausmüll entsorgt werden dürfen, gehören:
Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier:
Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.