Ladegerät für Nintendo NDS Lite, 5 V und 1.000 mA Ausgangsleistung Eaxus
Das Netzteil für Nintendo DS Lite (NDS) lässt sich mit seinem geringen Gewicht überall mit hinnehmen und eignet sich zum Aufladen des Akkus, wo auch immer Sie gerade sind. Egal ob zu Hause, im Büro oder bei Freunden. Auch während des Ladevorgangs kann die Konsole weiterhin verwendet werden und Ihr Spiel muss nicht unterbrochen werden.
Mit der Ausgangsleistung von 1.000 mA wird Ihre Gaming Konsole schnell aufgeladen, sodass Sie nicht lange auf das nächste Spielen warten müssen. Dabei sorgt der Überladungsschutz für Sicherheit und Langlebigkeit des Handhelds.
Mit einer Kabellänge von etwa 120 cm erreichen Sie mit diesem Schnellladegerät leicht die nächste Steckdose, wenn die Batterie während des Spielens einmal leer gehen sollte. Ideal auch als Zweitnetzteil oder als Ersatz bei einem defekten Original.
Features:
- Ladegerät für Nintendo DS Lite, 5 V und 1.000 mA Ausgangsleistung Eaxus
- 230 Volt Netzteil Ladekabel
- Achtung: Nur kompatibel mit DS Lite (NDS)
- Kabellänge: ca. 120 cm
- Überladungsschutz
- Ausgangsleistung: 1.000 mA
- Ausgangsspannung: 5 V
- Eingangsspannung: AC100 - 240 V - 50/60 Hz
- Gewicht: 55 g
Hinweise zur Batterieentsorgung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, ist der Anbieter verpflichtet, den Kunden auf folgendes hinzuweisen:
Der Kunde ist zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Er kann Altbatterien, die der Anbieter als Neubatterien im Sortiment führt oder geführt hat, unentgeltlich am Versandlager (Spedition Schuon, S. Singer, Lager 2, Industriestrasse 40, 72221 Haiterbach) des Anbieters zurückgeben. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
Elektro- und Elektronikgeräte – Informationen für private Haushalte
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt.
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
2. Batterien und Akkus
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und dort zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsf
4. Datenschutz Hinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.
5. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“
Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildeten Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.
6. Weitere Informationen
Wir sind Mitglied des Rücknahmesystems „take-e-back“. Weitere Informationen finden Sie unter www.take-e-back.de.