Dachträger K1 PRO Aluminium für für Nissan Pulsar (5Türer) ab 14

Dachträger K1 PRO Aluminium für für Nissan Pulsar (5Türer) ab 14


Beschreibung

  • Passend für Ihren Nissan Pulsar (5Türer) ab 14.
  • PERFEKT ABGESTIMMT - Der Träger ist passgenau für Ihr Fahrzeug (Maße: 1300 x 45 x 28 mm).
  • MAXIMALER KOMFORT - Schaffen Sie auf langen Fahrten mehr Platz für Ihre Familie und Freunde im Innenraum des Fahrzeugs und nutzen Sie das Dach.
  • DESIGN - Ein Träger mit aerodynamischem Querschnitt.
  • EINFACHE HANDHABUNG - Der Träger ist leicht auf- und abzumontieren.
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Dachträger K1 PRO Aluminium kompatibel mit Nissan Pulsar (5Türer) ab 14


Ausstattung:
Grundträger für Fahrzeuge ohne Dachreling
mit Führungsschiene für Nutsteine, um diverse Aufbauten in der Nutschiene zu befestigen
Aufbauten können auch mit passenden U-Bügeln fixiert werden
Träger mit aerodynamischem Querschnitt
nicht abschließbar (Schlösser können aber optional erworben werden)
komplett vormontiert
Länge der Stangen: 1300
Maße: 1300 x 45 x 28 mm (L x B x H)
Tragfähigkeit: max. 55 kg
Sie erhalten 2 Stangen mit Befestigungsmaterial, ein komplettes Set

Technische Daten:
Material: Aluminium
Farbe: silber
Nutzlast von max. 55kg

verwendbar für:
Fahrzeug: Nissan
Modell: Pulsar (5Türer)
Baujahr: ab 14

Beachten sie beim Beladen des Dachträgers auch die maximal zuladbare Dachlast Ihres Fahrzeuges (findet sich im Benutzerhandbuch oder ist beim Hersteller zu erfragen)

LIEFERUNG/VERSANDKOSTEN


Wir liefern alle Waren direkt mit DHL, DPD, GLS oder per Spedition. Sollten Sie nicht zu Hause sein, können Sie die Ware bequem und einfach vom nahegelegenen Postamt abholen oder der Spediteur bzw. GLS oder DPD setzt sich mit Ihnen in Verbindung oder hinterlässt eine Nachricht im Briefkasten. Es fallen bei Mehrfachbestellungen nur 1x die höchsten Versandkosten an. Eine Rechnung mit separat ausgewiesener Mehrwertssteuer erhalten Sie automatisch per Mail. Der Angebotspreis enthält 19% MwSt.

Hinweise zur Entsorgung von Batterien:


Hinweise zur Entsorgung von Batterien Gemäß § 18 Abs. 1 Batteriegesetz weist der Verkäufer darauf hin, dass der Kunde als Endverbraucher zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet ist. Batterien können nach Gebrauch bei dem Verkäufer unentgeltlich zurückgegeben werden. Der Verkäufer weist darauf hin, dass auch jeder Andere, der als Vertreiber Batterien an Endverbraucher abgibt, verpflichtet ist, vom Endverbraucher Batterien in der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe oder im Versandlager (bei Onlinehändlern) unentgeltlich zurückzunehmen. Die Rücknahmeverpflichtung beschränkt sich auf Altbatterien der Art, die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat, sowie auf die Menge, derer sich Endnutzer üblicherweise entledigen. Das folgende Symbol

bedeutet, dass die entsprechend gekennzeichnete Batterie nicht mit dem Hausabfall entsorgt werden darf. Unter dem Symbol befindliche Abkürzungen bedeuten: Cd : mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium Pb : mehr als 0,004 Masseprozent Blei Hg : mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber

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