336W Lichtbalken LED Scheinwerfer Gewölbt 12/24V 112LEDs 55cm Arbeitsscheinwerfer Auto Offroad SUV PKW ATV Traktor Bagger Gabelstapler Kran Träger Schlepper

LED-Leistung - 336W(112x3W)

Lampe - 112LEDs

Farbe - Weiß

Farbtemperatur:6000K

Betriebsspannung - 12/24V DC

Halterung - Edelstahl

Schutzklass - IP67

Körpermaterial - Aluminium (Druckguss)

Produkt Abmessungen - rechteckig 57cm x 10cm

Lebensdauer - mehr als 30000 Stunden

Befestigungsart - stehend

Lampenart - LED

Gehäusefarbe: schwarz

Leuchten-Bauart: LED

Gehäusetyp - Aluminiumgehäuse

UVP Bezugseinheit - 1x Stück

Einsatzgebiete:

Generell gilt es zu beachten: Betrieb nur außerhalb des Geltungsbereichs der StVZO!

Fahrzeugtechnik und öffentliche Arbeiten als LKW, Abschleppwagen LKW, Traktor, Anhänger, Wohnwagen, Bagger, Radlader, Kran, Bagger, Landfahrzeug, ATV, Träger, SUV-, Rad-Geländewagen, Geländewagen Gemeindeverwaltung, die Arbeit an Strassen, Boot-und Forstwirtschaft, Schiffbeleuchtung, Notbeleuchtung für den Offroad-Dienstprogramm Bau-Beleuchtung, Garten, Hinterhof, Camping, Minenfeld usw. 

Lieferung: 
1x LED Arbeitsscheinwerfer 
1x Befestigungsmaterial

Rechtlicher Hinweis zum Einsatz von Arbeitsscheinwerfern:

Um Missverständnissen im Zusammenhang mit Arbeitsscheinwerfern / Zusatzscheinwerfern vorzubeugen erfolgen hier folgende Hinweise:

Die Verwendung von Arbeitsscheinwerfern ist in §52 Abs. 7 STVZO „Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten“ geregelt:

Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.

Beachten Sie daher Folgendes:

    Arbeitsscheinwerfer dürfen nur abseits von öffentlichen Straßen und nicht im Geltungsbereich der StVZO betrieben werden!

    Achten Sie auf eine Fachgerechte Montage und Kennzeichnung:

    Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht mit Betätigungseinrichtungen für Begrenzungs-/ Abblend- und /oder Fernlicht gekoppelt sein

    Erforderlich ist stets ein separater Schalter (im Idealfall abgedeckt)

    Empfehlenswert ist die Anbringung einer zugehörigen Kontrollleuchte

    Kennzeichnen Sie im Fahrzeug an geeigneter Stelle in der Nähe des Schalters der Arbeitsscheinwerfer: Arbeitsscheinwerfer-Benutzung während der Fahrt nicht zulässig!
 
Viel Spaß beim Bieten.