300W LED Lichtbalken 12/24V Arbeitsscheinwerfer mit 100LEDs 131cm Auto Offroad SUV PKW ATV Traktor Bagger Gabelstapler Kran Träger
LED-Leistung - 300W(100x3W)
Lampe - 100LEDs
Farbe - Weiß
Farbtemperatur - 6500K
Betriebsspannung - 12/24V DC
Halterung - Edelstahl
Körpermaterial - Aluminium (Druckguss)
Produkt Abmessungen - rechteckig 131cm x 5,5cm
Lebensdauer - mehr als 30000 Stunden
Befestigungsart - stehend
Lampenart - LED
Gehäusefarbe: schwarz
Leuchten-Bauart: LED
Gehäusetyp - Aluminiumgehäuse
UVP Bezugseinheit - 1x Stück
Einsatzgebiete:
Generell gilt es zu beachten: Betrieb nur außerhalb des Geltungsbereichs der StVZO!
Fahrzeugtechnik und öffentliche Arbeiten als LKW, Abschleppwagen LKW, Traktor, Anhänger, Wohnwagen, Bagger, Radlader, Kran, Bagger, Landfahrzeug, ATV, Träger, SUV-, Rad-Geländewagen, Geländewagen Gemeindeverwaltung, die Arbeit an Strassen, Boot-und Forstwirtschaft, Schiffbeleuchtung, Notbeleuchtung für den Offroad-Dienstprogramm Bau-Beleuchtung, Garten, Hinterhof, Camping, Minenfeld usw.
Lieferung:
1x LED Arbeitsscheinwerfer
1x Befestigungsmaterial
Rechtlicher Hinweis zum Einsatz von Arbeitsscheinwerfern:
Um Missverständnissen im Zusammenhang mit Arbeitsscheinwerfern / Zusatzscheinwerfern vorzubeugen erfolgen hier folgende Hinweise:
Die Verwendung von Arbeitsscheinwerfern ist in §52 Abs. 7 STVZO „Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten“ geregelt:
Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.
Beachten Sie daher Folgendes:
Arbeitsscheinwerfer dürfen nur abseits von öffentlichen Straßen und nicht im Geltungsbereich der StVZO betrieben werden!
Achten Sie auf eine Fachgerechte Montage und Kennzeichnung:
Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht mit Betätigungseinrichtungen für Begrenzungs-/ Abblend- und /oder Fernlicht gekoppelt sein
Erforderlich ist stets ein separater Schalter (im Idealfall abgedeckt)
Empfehlenswert ist die Anbringung einer zugehörigen Kontrollleuchte