Achtung:
Dies ist eine Versteigerung im Sinn § 156 BGB. Dies bedeutet, dass der
Höchstbietende nach § 312 Art. 4 Abs. 5 BGB (vormals Abs.G)
kein Rücktrittsrecht genießt. Als Privatverkäufer übernehme ich keine
Garantie/Gewährleistung nach EU Recht. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären
Sie sich ausschließlich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich
zustehende Gewährleistung zu verzichten. Bitte stellen Sie Ihre Fragen
vor der Abgabe eines Gebotes.