HEAD Snowboard All Mountain ABILITY M Snowboard 2022 Snow Board Winter Freeride Freestyle

Beschreibung

ABILITY M Snowboard: Dein Board für vielseitigen Spaß im Schnee!

Mit dem ABILITY M Snowboard erlebst du eine vielseitige Welt des Snowboardens. Egal, ob du Anfänger oder erfahrener Fahrer bist, dieses Board wurde entwickelt, um dir ein abwechslungsreiches Fahrerlebnis zu bieten. Mit seinen herausragenden Eigenschaften und ausgewählten Technologien wirst du die Pisten auf ganz neue Weise erkunden können.

Eigenschaften:
- Cap Board Architecture: Die Cap Board Architecture des ABILITY M Snowboards verleiht ihm eine perfekte Balance aus Flexibilität und Stabilität. Dieses Board gibt dir das Vertrauen, das du brauchst, um dein Können weiterzuentwickeln.
- Flat Rocker: Das Flat Rocker Profil bietet eine stabile Plattform für Fahrer aller Stufen. Egal ob du auf der Piste carvst oder im Park tricksen möchtest, dieses Board passt sich deinen Bedürfnissen an.
- Poplar Core: Der Poplar Core des ABILITY M Snowboards bietet eine ideale Mischung aus leichtem Gewicht und Haltbarkeit. Du wirst die perfekte Reaktion auf deine Bewegungen erleben.
- True Twin: Das True Twin Design erlaubt es dir, das Board in beide Richtungen mit gleichem Verhalten zu fahren. Perfekt, um deine Fähigkeiten auf das nächste Level zu bringen.
- Extruded Base: Die extrudierte Base des ABILITY M Snowboards sorgt für Geschwindigkeit und ist gleichzeitig pflegeleicht. Du kannst dich auf eine reibungslose Performance verlassen.
- Flex: 4: Mit einem Flex von 4 bietet das ABILITY M Snowboard eine ausgewogene Mischung aus Reaktionsschnelligkeit und Spielbarkeit. Es ist perfekt geeignet, um verschiedene Fahrstile zu meistern.

Erkunde die Vielfalt des Snowboardens mit dem ABILITY M Snowboard und genieße abwechslungsreichen Spaß im Schnee. Ganz gleich, ob du deine Fähigkeiten erweiterst oder neue Herausforderungen suchst – dieses Board wird dich begleiten.

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

  1. 1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

    Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.

  2. 2. Bedeutung der Batteriesymbole

    Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

  3. 3. Fahrzeugbatterien

    Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurück-gegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.