K2 Inliner Inline Skates F.I.T. 90 BOA Inline Skate 2024 grey/mustard Fitness Skate Rollschuhe

Beschreibung

Mit dem K2 F.I.T. 90 BOA Inline Skate bist du bestens ausgestattet für ein Outdoor-Workout an sonnigen Tagen. Dank der 4-Rollen-Konstruktion und der D.C. Aluminium Schiene bist du flexibel und kannst entweder einen glatten Ride mit den 90mm Rollen und den ILQ 7 Kugellagern genießen oder dich mit optionale montierbaren 84mm Rollen (nicht im Lieferumfang enthalten) richtig quälen. Das komplett neue Obermaterial sorgt dafür, dass deine Füße immer gut durchatmen können. Das BOA®-Verschlusssystem macht das Schnüren und Nachjustieren kinderleicht, sodass du dich voll und ganz aufs Skaten konzentrieren kannst.

Eigenschaften:
- Softboot: Original K2 Softboot - 1994 stellte K2 den weltweit ersten SoftBoot® Inline-Skate vor - was die Welt der Inline Skates für immer verändern sollte. Die K2 Original-SoftBoot®-Technologie wurde oft kopiert aber nie erreicht. Bis heute führt die K2 Original-SoftBoot®-Technologie den Markt an und wurde immer wieder weiter entwickelt um ein Höchstmaß an Komfort zu bieten. Egal ob für Damen, Herren und Kinder für alle Zwecke vom Familienspaß bis hin zu täglicher Fitness und professionellen Wettkämpfen, ist das Softboot-Design auch heute noch das Maß aller Dinge im Inline Skate-Bereich.
- Cuff: Stability Plus Cuff - Der Stability Plus Cuff ist die perfekte Mischung aus Unterstützung, Flexibilität und Komfort in den K2 Inline Skates für jeden Skater.
- Frame: DC Aluminium Schiene für eine optimale Kraftübertragung. Geeignet für Fitness orientierte Fahrer
- Lacing: Boa® Verschlusssystem - Mit einem Dreh lassen sich die Skates perfekt dem Fuß anpassen
- Brake: Bremse montiert (Wechsel auf linken Schuh möglich)
- Flex Notch: Flex Notch - Der Innenschuh wird zusätzlich mit Einsätzen ausgestattet für einen besseren Halt der Verse, die das Einknicken und Strecken beim Skaten unterstützen und dadurch für mehr Bewegungsfreiheit und einen natürlicheren Bewegungsablauf sorgen

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

  1. 1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

    Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.

  2. 2. Bedeutung der Batteriesymbole

    Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

  3. 3. Fahrzeugbatterien

    Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurück-gegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.