Das Beihilfenrecht als Teil des EU-Wettbewerbsrechts ist in den letzten Jahren immer mehr zu einem Steuerungs- und Kontrollinstrument der europaischen gegenuber der nationalen Ebene geworden. Dies betrifft einerseits die Offentliche Hand als Beihilfengeber, andererseits aber auch die - potenziellen - Empfanger von Beihilfen in Wirtschaft und Wissenschaft. Die beratenden und prufenden Berufe sowie die Justiz sehen sich zunehmend vor komplexe Anforderungen gestellt. Ihnen allen soll mit diesem Leitfaden eine Handreichung gegeben werden, mit der sie beihilfenrelevante Fallgestaltungen fruhzeitig erkennen und die notwendigen Schritte einleiten konnen. Das bewahrte, praxisorientierte Konzept der 1. Auflage wurde beibehalten. Die zahlreichen Rechtsanderungen im Rahmen des State Aid Modernization Program SAM sowie die standig wachsende Entscheidungspraxis, Rechtsprechung und Literatur sind im Rahmen der Neubearbeitung uberwiegend bis Ende August 2015, teilweise auch bis Anfang Oktober 2015 berucksichtigt.
Das Beihilfenrecht als Teil des EU-Wettbewerbsrechts ist in den letzten Jahren immer mehr zu einem Steuerungs- und Kontrollinstrument der europaischen gegenuber der nationalen Ebene geworden. Dies betrifft einerseits die Offentliche Hand als Beihilfengeber, andererseits aber auch die - potenziellen - Empfanger von Beihilfen in Wirtschaft und Wissenschaft. Die beratenden und prufenden Berufe sowie die Justiz sehen sich zunehmend vor komplexe Anforderungen gestellt. Ihnen allen soll mit diesem Leitfaden eine Handreichung gegeben werden, mit der sie beihilfenrelevante Fallgestaltungen fruhzeitig erkennen und die notwendigen Schritte einleiten konnen. Das bewahrte, praxisorientierte Konzept der 1. Auflage wurde beibehalten. Die zahlreichen Rechtsanderungen im Rahmen des State Aid Modernization Program SAM sowie die standig wachsende Entscheidungspraxis, Rechtsprechung und Literatur sind im Rahmen der Neubearbeitung uberwiegend bis Ende August 2015, teilweise auch bis Anfang Oktober 2015 berucksichtigt.