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MANN-FILTER Ölfilter W 814/80 für ROVER HYUNDAI OPEL ISUZU KIA

Lieferumfang : 1x Ölfilter
Filterausführung : Anschraubfilter
Höhe [mm] : 92
Gewindemaß : M 20 X 1.5
Außendurchmesser [mm] : 82
Ergänzungsartikel/Ergänzende Info 2 : mit einem Rücklaufsperrventil
Dichtringinnendurchmesser : 57
Dichtringaußendurchmesser : 66
Öffnungsdruck Umgehungsventil [bar] : 1,0
SVHC : Keine SVHC Substanzen vorhanden!
Ölfilter


Hinweis zur Fahrzeugzuordnung:

Bitte prüfen Sie unbedingt vor jedem Kauf ob der Artikel für Ihr Fahrzeug passend ist. Unsere Artikel gehen alle automatisch in den Versand daher ist es uns nicht möglich nachträgliche Anfragen zu prüfen.
Um die Passgenauigkeit zu prüfen nutzen Sie bitte unsere Fahrzeugliste. Hier geben Sie einfach die Schlüsselnummern ein diese finden Sie auf Ihrem Fahrzeugschein unter 2.1. und 2.2. und geben das richtige Baujahr an.
Bitte beachten Sie des weiteren die angebenen Einschränkungen hierzu. In manchen Fällen ist es unteranderem noch ratsam den Motorcode, die Fahrgestellnummer... zur Verfügung zu haben.
Sollten Sie sich nicht sicher sein ob der Artikel bei Ihnen passt bitte schreiben Sie uns vor dem Kauf

Marke Modell Typ ccm KW PS Baujahr HSN-TSN Einschränkungen
HYUNDAIH100 Bus (P)2.42351 8411401/1997-03/2000 8252-352
ISUZUGEMINI1.51471 739901/1990-12/1993 -
ISUZUGEMINI Stufenheck (JT)1.51481 527102/1988-12/1989 -
OPELKADETT E (T85)1.5 TD (C19, D19)1488 537207/1988-08/1991 0039-784
OPELKADETT E Caravan (T85)1.5 TD (C15, C35, D15, D35)1488 537207/1988-08/1991 0039-791
OPELKADETT E CC (T85)1.5 TD (C08, C48, D08, D48)1488 537207/1988-08/1991 0039-789
OPELKADETT E CC (T85)1.5 TD (C08, C48, D08, D48)1488 537207/1988-08/1991 0039-788
ROVER200 Coupe (XW)2161590 9012210/1992-06/1999 2055-372
ROVER200 II Cabriolet (XW)216 1.6i1590 9012201/1992-11/1999 2055-360
ROVER200 II Schrägheck (XW)216 GTi1590 9012201/1990-10/1995 2055-341
ROVER200 II Schrägheck (XW)216 GSi1590 8211201/1990-12/1995 2055-331
ROVER400 II (RT)416 Si1590 8311303/1995-06/1999 2055-415
ROVER400 II (XW)416 GTI1590 9012204/1990-04/1995 2055-342
ROVER400 II (XW)416 GSI1590 8211204/1990-04/1995 2055-332
ROVER400 II Schrägheck (RT)416 Si1590 8311306/1995-03/2000 2055-398
ROVER400 Tourer (XW)1.6 i1590 9012205/1994-11/1998 2055-383
ROVER400 Tourer (XW)1.6 i1590 8211205/1994-11/1998 2055-382 Getriebeart:Automatikgetriebe
ROVER600 I (RH)618 i/Si1850 8511503/1996-02/1999 2055-412
ROVER600 I (RH)623 Si2259 11615808/1993-06/1999 2055-377
ROVER600 I (RH)620 Si1997 9613108/1993-02/1999 2055-376
ROVER600 I (RH)620 i1997 8511508/1993-06/1996 2055-375
121433 , 124085-35111 , 124450-35100 , 124450-35110 , 124550-35100 , 124550-35110 , 129150-35160 , 137500 , 141 1557 0 , 15241-32090 , 15601-87305-000 , 15601-87310-LOC , 15841-32431 , 15841-32432 , 15841-32439 , 16271-3209-2 , 16271-32093 , 26300-35A00 , 30887-2100 , 324692 , 3252 676 , 3255 958 , 3256 521 , 3EB-15-31550 , 415673 , 48145963 , 5003 455 , 5003 456 , 5004 388 , 5005 079 , 5005 080 , 5016 963 , 5016 964 , 5018 026 , 5020 028 , 5022 798 , 571627132090 , 6439518 , 649006 , 649008 , 649011 , 6670373 , 68415673 , 7004996 , 8-94135-741-1 , 8-94149-418-0 , 8-94201-942-0 , 8-94251-110-11 , 8-94430-411-0 , 8-94456-741-0 , 8-94456-741-1 , 8-94459-700-0 , 85426856 , 9-44128-15 , 92950500 , 93156665 , 93156666 , 9414941 , 94412815 , A 770 X 6714 FA , A3EB15-31550 , HH152-32432 , HH160-32093 , K9005618 , LRF000020 , LRF100120 , M801002 , MD162326 , MM 409365 , S2630035A00 , W21ES-O1600 , YM129150-35160

Altölentsorgung


Gemäß der Altölverordnung sind wir verpflichtet, folgende gebrauchte Öle kostenlos zurückzunehmen: Vebrennungsmotorenöle, Getriebeöle, Ölfilter sowie beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle. Sie können das Altöl in der Menge bei uns zurückgeben, welche der bei uns gekauften Menge entspricht.

Unsere Annahmestelle ist:

Warenhandel Dick
Hermann Dick
Birkenweg 4
94536 Eppenschlag
Deutschland

Sie können die Öle dort während der Öffnungszeiten (Werktags, Mo – Fr zwischen 9 und 18 Uhr) abgeben. Alternativ können Sie das gebrauchte Öl auch an unsere Annahmestelle senden. Bitte sorgen Sie in diesem Fall für eine geeignete Transportverpackung und eine ausreichende Frankierung.

Bitte beachten Sie, dass für Altöl besondere Transportbedingungen gelten können. Wir weisen außerdem darauf hin, dass unsere Annahmestelle über eine Einrichtung verfügt, die es ermöglicht, den Ölwechsel fachgerecht durchzuführen.

Falls Sie ein gewerblicher Endverbraucher sind, weisen wir darauf hin, dass wir uns Ihnen gegenüber zur Erfüllung unserer Annahmepflichten Dritter bedienen können.

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.

2. Bedeutung der Batteriesymbole

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.


3.Fahrzeugbatterien

Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattGverpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurück-gegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist






Rechnung:


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