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Aufgrund Anwendung der
Differenzbesteuerung
nach § 25a UStG wird die Mehrwertsteuer in der Rechnung nicht ausgewiesen.
Es handelt sich um ein ausländisches Modell.
Das Handy lässt sich aber ganz normal in deutsch einstellen und mit einer deutschen Sim-Karte verwenden.
Der einzige Unterschied ist die Aufschrift auf der Verpackung vom Handy.