PROTEST Snowboard Skijacke Winterjacke PRTSIMA Jacke 2024 horizon blue Schneejacke Snowboard Jacke

Beschreibung

Wir präsentieren die PRTSIMA von Protest, die Funktionalität und Mode vereint! Mit dieser Schneejacke kannst du auf der Piste nicht nur in modischer, sondern auch in ökologischer Hinsicht punkten, denn sie ist Teil unserer Nachhaltigkeitsbestrebungen. Wir haben die schädlichen PFC durch eine umweltfreundliche Alternative ersetzt, um einen Widerstand gegen eine Wassersäule von 20.000 mm zu erreichen und die Jacke perfekt für lange Tage im Schnee zu machen. Außerdem hat die PRTSIMA eine Atmungsaktivität von 20 g, eine feste Kapuze, verklebte kritische Nähte, einen wasserdichten Reißverschluss und einen Stretch-Schneefang, damit du auf all deinen Abenteuern angenehm trocken bleibst. Wunderbar, oder?! Diese Jacke hat eine schlanke Passform, normale Länge, zahlreiche Reißverschlusstaschen und eine Skiliftpasstasche, damit du alle Sachen verstauen kannst, die du unterwegs brauchst! Die PRTSIMA verfügt außerdem über halbelastische Bündchen und Klettverschlüsse für sicheren Sitz an den Handgelenken. Außerdem kannst du mit den Belüftungsreißverschlüssen deine Körpertemperatur regulieren, damit es dir nie an Komfort mangelt. Mit der PRTSIMA von Protest machst du auf der Piste ein klares Statement.

Eigenschaften:
- PFC Free
- TPU lamination
- Stretch
- Slim fit
- Regular length
- Side pocket
- Zippered pocket
- Hook-and-Loop fastener
- Inner cuff with thumb hole
- Regular collar
- Fixed hood
- Fully taped seams
- Full zipper
- Waterproof zipper
- Pocket zipper
- Vent zips
- Stretch waist gaiter
- Lift pass pocket

Materialzusammensetzung

100% Polyester

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

  1. 1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

    Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.

  2. 2. Bedeutung der Batteriesymbole

    Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

  3. 3. Fahrzeugbatterien

    Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurück-gegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.