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Febest Lagerung, Achskörper SZAB-SWR für OPEL SUZUKI

Einbauposition : Hinten
Lieferumfang : 1x Lagerung, Achskörper
Innendurchmesser [mm] : 12
Außendurchmesser [mm] : 55
Gewicht [kg] : 0,674
Verpackungslänge [cm] : 9,0
Verpackungsbreite [cm] : 8,5
Verpackungshöhe [cm] : 8,5
Lagerung, Achskörper


Hinweis zur Fahrzeugzuordnung:

Bitte prüfen Sie unbedingt vor jedem Kauf ob der Artikel für Ihr Fahrzeug passend ist. Unsere Artikel gehen alle automatisch in den Versand daher ist es uns nicht möglich nachträgliche Anfragen zu prüfen.
Um die Passgenauigkeit zu prüfen nutzen Sie bitte unsere Fahrzeugliste. Hier geben Sie einfach die Schlüsselnummern ein diese finden Sie auf Ihrem Fahrzeugschein unter 2.1. und 2.2. und geben das richtige Baujahr an.
Bitte beachten Sie des weiteren die angebenen Einschränkungen hierzu. In manchen Fällen ist es unteranderem noch ratsam den Motorcode, die Fahrgestellnummer... zur Verfügung zu haben.
Sollten Sie sich nicht sicher sein ob der Artikel bei Ihnen passt bitte schreiben Sie uns vor dem Kauf

Marke Modell Typ ccm KW PS Baujahr HSN-TSN Einschränkungen
OPELAGILA (B) (H08)1.2 (F68)1242 699404/2010-10/2014 0035-AQB Modelljahr bis:2013
OPELAGILA (B) (H08)1.0 (F68)996 486504/2008-06/2011 0035-AIM
OPELAGILA (B) (H08)1.2 (F68)1242 638604/2008-10/2012 0035-AIN
OPELAGILA (B) (H08)1.3 CDTI (F68)1248 557504/2008-04/2010 0035-AIO
OPELAGILA (B) (H08)1.0 (F68)996 506807/2011-07/2014 0035-AUJ Modelljahr bis:2013
OPELAGILA (B) (H08)1.2 LPG (F68)1242 638604/2008-10/2010 0035-ALC
OPELAGILA (B) (H08)1.0 LPG (F68)996 486501/2010-06/2011 0035-ALB
SUZUKISPLASH (EX)1.0 (A5B 310)996 506806/2011- 8306-ABW
SUZUKISPLASH (EX)1.2 VVT (A5B 412)1242 669006/2011- 8306-ABV für Modellreihenbaumuster:A5B412-3
SUZUKISPLASH (EX)1.2 VVT (A5B 412)1242 699409/2010- 8306-ABU für Modellreihenbaumuster:A5B412-3
SUZUKISPLASH (EX)1.3 CDTI (A5B 413D)1248 557501/2008- 8306-ABB für Modellreihenbaumuster:A5B413D
SUZUKISPLASH (EX)1.2 (A5B 412)1242 638601/2008- 8306-ABA für Modellreihenbaumuster:A5B412-3
SUZUKISPLASH (EX)1.0 (A5B 310)996 486501/2008- 8306-AAZ
SUZUKISWIFT III (MZ, EZ)1.3 DDiS (RS 413D)1248 557508/2005- 8306-AAY
SUZUKISWIFT III (MZ, EZ)1.3 4x4 (RS 413)1328 689202/2005- 7102-ABA
SUZUKISWIFT III (MZ, EZ)1.6 (RS 416)1586 9212505/2006- 8306-AAL
SUZUKISWIFT III (MZ, EZ)1.3 LPG (RS 413)1328 689209/2008-12/2010 -
SUZUKISWIFT III (MZ, EZ)1.3 4x4 (RS 413)1328 669001/2006- -
SUZUKISWIFT III (MZ, EZ)1.3 DDiS (RS 413D)1248 516908/2005- 8306-AAM
SUZUKISWIFT III (MZ, EZ)1.3 DDiS (RS 413D)1248 516908/2005- 8306-336
SUZUKISWIFT III (MZ, EZ)1.3 (RS 413)1328 689202/2005- 8306-AAJ
SUZUKISWIFT III (MZ, EZ)1.3 (RS 413)1328 689202/2005- 8306-331
SUZUKISWIFT III (MZ, EZ)1.3 (RS 413)1328 689202/2005- 7102-ABB
SUZUKISWIFT III (MZ, EZ)1.5 (RS 415)1490 7510202/2005- 8306-AAK
SUZUKISWIFT III (MZ, EZ)1.5 (RS 415)1490 7510202/2005- 8306-332
SUZUKISWIFT III (MZ, EZ)1.5 (RS 415)1490 7510202/2005- 7102-ABC
SUZUKISWIFT IV (FZ, NZ)1.6 (AZG 416, AZH 416, RS416)1586 10013601/2012- 8306-ABX
46221-51K10 , 46221-51K10-000 , 46221-57K10 , 46221-63J00 , 46221-63J00-000 , 4708272 , 93193095

Altölentsorgung


Gemäß der Altölverordnung sind wir verpflichtet, folgende gebrauchte Öle kostenlos zurückzunehmen: Vebrennungsmotorenöle, Getriebeöle, Ölfilter sowie beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle. Sie können das Altöl in der Menge bei uns zurückgeben, welche der bei uns gekauften Menge entspricht.

Unsere Annahmestelle ist:

Warenhandel Dick
Hermann Dick
Birkenweg 4
94536 Eppenschlag
Deutschland

Sie können die Öle dort während der Öffnungszeiten (Werktags, Mo – Fr zwischen 9 und 18 Uhr) abgeben. Alternativ können Sie das gebrauchte Öl auch an unsere Annahmestelle senden. Bitte sorgen Sie in diesem Fall für eine geeignete Transportverpackung und eine ausreichende Frankierung.

Bitte beachten Sie, dass für Altöl besondere Transportbedingungen gelten können. Wir weisen außerdem darauf hin, dass unsere Annahmestelle über eine Einrichtung verfügt, die es ermöglicht, den Ölwechsel fachgerecht durchzuführen.

Falls Sie ein gewerblicher Endverbraucher sind, weisen wir darauf hin, dass wir uns Ihnen gegenüber zur Erfüllung unserer Annahmepflichten Dritter bedienen können.

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.

2. Bedeutung der Batteriesymbole

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.


3.Fahrzeugbatterien

Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattGverpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurück-gegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist






Rechnung:


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