Beschreibung

Hier ist die tolle Spiket JR von Protest. Für einen langen und erfolgreichen Tag auf der Piste musst du warm und trocken bleiben. Diese fantastische Ski- und Snowboardhose hat eine Wassersäule von 10.000 mm und eine Atmungsaktivität von 10 g. Das bedeutet im Wesentlichen, dass kein Wasser von außen eindringen kann, während Feuchtigkeit, die an der Innenseite der Hose entsteht, durch den Stoff abgeleitet wird. Eine andere Möglichkeit, um eine Hose wasserbeständig zu machen, ist es, die Nähte an der Innenseite zu verkleben. Daher sind die kritischen Nähte der Spiket JR verklebt. Diese Hose ist PFC-frei, um die schädliche Wirkung dieser Chemikalien auf unsere Gesundheit und die Umwelt zu reduzieren. Wir verwenden ein umweltfreundliches Verfahren, um unsere Kleidung wasserbeständig zu machen. Diese Hose hat eine normale Passform und einen verstellbaren Bund, um perfekten Sitz zu garantieren. Die abnehmbaren Hosenträger der Spiket JR sind praktisch, da sie dafür sorgen, dass die Hose auch unter extremen Bedingungen nicht verrutschen kann. Mit der Schlaufe am Bund kannst du den Schneefang deiner Schneejacke befestigen. Die Seitentaschen haben Reißverschlüsse, und an den Knöcheln befinden sich Innenschlaufen aus Nylon. An den Knöcheln befinden sich außerdem kurze Reißverschlüsse, damit du deine Stiefel schnell an- und ausziehen kannst. Die Spiket JR von Protest ist die perfekte Schneehose für dein Winterabenteuer.

Eigenschaften:
- PFC Free
- TPU lamination
- Regular fit
- Fixed waistband
- Regular waist
- Back pocket
- Zippered pocket
- Ankle cuff
- Critically taped seams
- Zippers bottom leg
- Detachable shoulder straps
- Elastic system inside waistband

Materialzusammensetzung

100% Polyester

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

  1. 1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

    Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.

  2. 2. Bedeutung der Batteriesymbole

    Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

  3. 3. Fahrzeugbatterien

    Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurück-gegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.