Kanton
Wert Währung Jahr Bemerkung HMZ Material
Aargau / Zofingen 1 Vierzipfliger Pfennig 1314 o. J 1330 Breakteat 0,23gr 1-158 Ar
Friedrich der Schöne
Habsburger Münzstätte
Aargau 1 Batzen 10 Rappen 1826 2-23 i Bi
Aargau ½ Batzen 5 Rappen 1831 2-24 g Bi

Als Vierzeitpfennig, in alter Schreibweise auch Vier Zeit Pfennig oder Vierzeiten Pfenning, auch Viertelgeld genannt, wurde eine an die Kirche zu entrichtende Opfergabe bezeichnet, die viermal im Jahr in Form von Geld durch Erwachsene entrichtet werden mußte, und zwar für jedes „Haupt“ ab dem zwölften Lebensjahr.

Die im Zuge der Reformation zunächst etwa ab dem Jahr 1544 im Herzogtum Braunschweig-Wolfenbüttel, später im gesamten Kurfürstentum Braunschweig-Lüneburg an evangelische Pfarrer zu zahlende Abgabe betrug 1 Braunschweiger Pfennig.

Vor Einführung der verpflichtenden Abgabe „bedurfte [es] eindringlichen Zuredens“ von Visitatoren gegenüber den Bauern, die, ähnlich wie zuvor die in den Städten wohnenden Bürger, mit dem Vierzeitpfennig an ihren Pfarrherrn eine regelmäßige geldliche Abgabe leisten sollten.

Zweck war, den „bedürftigen Kirchen- und Schuldienern“ – Pastoren predigten in den Kirchen und unterrichteten Kinder in den Schulen – ein regelmäßiges Einkommen zu sichern.

In den 1740er Jahren war die Abgabe in Kurhannover auf Befehl von Georg dem Anderen, 

dem König Georg II. von Großbritannien und Irland, von allen Gläubigen, „so zur Beichte kommen“, vierteljährlich jeweils am „Hohen Fest“ an den jeweiligen Prediger zu zahlen.

Dabei konnte das Geld entweder auf den Altar gelegt werden oder wurde „vom Hause zu Hause gesammelt.“