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METELLI Radlagersatz 19-7642 für TOYOTA

Einbauposition : Hinten
Lieferumfang : 1x Radlagersatz
Breite [mm] : 100,5
Außendurchmesser 2 [mm] : 135
Anzahl der Befestigungsbohrungen : 4
Radlagersatz


Hinweis zur Fahrzeugzuordnung:

Bitte prüfen Sie unbedingt vor jedem Kauf ob der Artikel für Ihr Fahrzeug passend ist. Unsere Artikel gehen alle automatisch in den Versand daher ist es uns nicht möglich nachträgliche Anfragen zu prüfen.
Um die Passgenauigkeit zu prüfen nutzen Sie bitte unsere Fahrzeugliste. Hier geben Sie einfach die Schlüsselnummern ein diese finden Sie auf Ihrem Fahrzeugschein unter 2.1. und 2.2. und geben das richtige Baujahr an.
Bitte beachten Sie des weiteren die angebenen Einschränkungen hierzu. In manchen Fällen ist es unteranderem noch ratsam den Motorcode, die Fahrgestellnummer... zur Verfügung zu haben.
Sollten Sie sich nicht sicher sein ob der Artikel bei Ihnen passt bitte schreiben Sie uns vor dem Kauf

Marke Modell Typ ccm KW PS Baujahr HSN-TSN Einschränkungen
TOYOTAYARIS (_P1_)1.0 (SCP10_)998 506804/1999-09/2005 5013-448 Einbauposition:Hinterachse
TOYOTAYARIS (_P1_)1.5 (NCP13_)1497 11015003/2000-07/2005 5048-088 Einbauposition:Hinterachse
TOYOTAYARIS (_P1_)1.5 (NCP13_)1497 7710501/2003-11/2005 5048-069 Einbauposition:Hinterachse
Baujahr bis:08/2005
TOYOTAYARIS (_P1_)1.0 (SCP10_)998 486503/2003-09/2005 5048-072 Einbauposition:Hinterachse
TOYOTAYARIS (_P1_)1.3 (SCP12_, SCP13_)1298 648704/2002-09/2005 5048-074 Einbauposition:Hinterachse
TOYOTAYARIS (_P1_)1.3 (SCP12_, SCP13_)1298 648704/2002-09/2005 5013-483 Einbauposition:Hinterachse
TOYOTAYARIS (_P1_)1.4 D-4D (NLP10_)1364 557510/2001-09/2005 5048-073 Einbauposition:Hinterachse
TOYOTAYARIS (_P1_)1.4 D-4D (NLP10_)1364 557510/2001-09/2005 5048-070 Einbauposition:Hinterachse
TOYOTAYARIS (_P1_)1.4 D-4D (NLP10_)1364 557510/2001-09/2005 5013-474 Einbauposition:Hinterachse
TOYOTAYARIS (_P1_)1.5 (NCP13_)1497 7810604/2001-09/2005 5013-449 Einbauposition:Hinterachse
Baujahr bis:08/2005
TOYOTAYARIS (_P1_)1.3 (NCP10_, SCP12_)1299 638608/1999-11/2005 5013-412 Einbauposition:Hinterachse
Baujahr bis:12/2002
TOYOTAYARIS (_P1_)1.0 (SCP10_)998 506804/1999-09/2005 5013-406 Einbauposition:Hinterachse
TOYOTAYARIS VERSO (_P2_)1.4 D-4D (NLP20_, NLP22_)1364 557509/2000-09/2005 5013-473 Einbauposition:Hinterachse
TOYOTAYARIS VERSO (_P2_)1.4 D-4D (NLP20_, NLP22_)1364 557509/2000-09/2005 5048-053 Einbauposition:Hinterachse
TOYOTAYARIS VERSO (_P2_)1.5 (NCP21_)1497 7810603/2000-09/2005 5013-426 Einbauposition:Hinterachse
TOYOTAYARIS VERSO (_P2_)1.3 (NCP20_, NCP22_)1299 638608/1999-10/2002 5013-414 Einbauposition:Hinterachse
TOYOTAYARIS VERSO (_P2_)1.3 (NCP20_, NCP22_)1299 628411/2002-09/2005 5048-051 Einbauposition:Hinterachse
TOYOTAYARIS VERSO (_P2_)1.5 (NCP21_)1497 7710503/2000-09/2005 5048-052 Einbauposition:Hinterachse
42450-0D010 , 42450-0D030 , 42450-52020 , 42450-52021

Altölentsorgung


Gemäß der Altölverordnung sind wir verpflichtet, folgende gebrauchte Öle kostenlos zurückzunehmen: Vebrennungsmotorenöle, Getriebeöle, Ölfilter sowie beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle. Sie können das Altöl in der Menge bei uns zurückgeben, welche der bei uns gekauften Menge entspricht.

Unsere Annahmestelle ist:

Warenhandel Dick
Hermann Dick
Birkenweg 4
94536 Eppenschlag
Deutschland

Sie können die Öle dort während der Öffnungszeiten (Werktags, Mo – Fr zwischen 9 und 18 Uhr) abgeben. Alternativ können Sie das gebrauchte Öl auch an unsere Annahmestelle senden. Bitte sorgen Sie in diesem Fall für eine geeignete Transportverpackung und eine ausreichende Frankierung.

Bitte beachten Sie, dass für Altöl besondere Transportbedingungen gelten können. Wir weisen außerdem darauf hin, dass unsere Annahmestelle über eine Einrichtung verfügt, die es ermöglicht, den Ölwechsel fachgerecht durchzuführen.

Falls Sie ein gewerblicher Endverbraucher sind, weisen wir darauf hin, dass wir uns Ihnen gegenüber zur Erfüllung unserer Annahmepflichten Dritter bedienen können.

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.

2. Bedeutung der Batteriesymbole

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.


3.Fahrzeugbatterien

Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattGverpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurück-gegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist






Rechnung:


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