Beschreibung > Description


Leseprobe. Abdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung der Rechteinhaber. Alle Rechte vorbehalten.
Problemstellung

Das Handelsrecht statuiert sanktionsbewehrte öffentlich-rechtliche Jahresabschlußpflichten. Die gesetzlichen Verweise auf die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung haben vornehmlich die Aufgabe, die Lücken des sonst rudimentär normierten Bilanzrechts zu schließen und dessen Konkretisierung im Hinblick auf zu entscheidende Sachverhalte zu regeln. Die Analyse de lege lata des Bilanzrechts zeigt, daß die Handelsbilanz durch ein inneres System kodifizierter Prinzipien und Normen geprägt wird; dieses GoB-System präzisiert die bilanzrechtlichen Grundwertungen mittels Folgeprinzipien hinsichtlich der Aktivierung, Passivierung und Bewertung.

Die Bildung des GoB-Systems bereitet erhebliche Probleme. Der erste Problemkreis hängt mit der Ableitung der Bilanzaufgaben und deren Hierarchie zusammen: Ursache hierfür ist, daß die bilanztheoretischen Zweck-Regel-Gefüge relativ unscharf sind, so daß von den in § 252 Abs. 1 HGB kodifizierten Bewertungsprinzipien nicht unmittelbar auf die zugrundeliegende Primäraufgabe geschlossen werden kann; verschärfend kommt hinzu, daß die normierten Bewertungsprinziplen möglicherweise konkurrierenden Bilanzkonzeptionen angehören. Die Beurteilung, welche Aufgaben mit welchem Gewicht die Handelsbilanz zu erfüllen hat, kann daher nur im ... .

Prolog. Abdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung der Rechteinhaber. Alle Rechte vorbehalten.

Vorwort

Das zentrale Problem der bilanzrechtlichen Diskussion ist, daß ein Konsens über die Aufgaben der Handelsbilanz und der konkretisierenden Prinzipien fehlt. Dieses Buch beabsichtigt, einen Beitrag zur Theorie der gesetzlichen Handelsbilanz zu leisten, indem die tragenden Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung - unter besonderer Berücksichtigung von Bilanztheorie und Rechtsprechung - zu einem GoB-System gefügt werden. Wie das GoB-System Ansatz und Bewertung regelt, wird anhand von Sachverhalten exemplarisch erläutert.

Die vorliegende Arbeit wurde - in leicht veränderter Form - als Habilitationsschrift im Jahre 1995 vom Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main angenommen. Den Mitgliedern des Fachbereichs danke ich herzlich für ihre wertvollen Anregungen; Herrn Professor Dr. Winfried Mellwig bin ich für die Übernahme des Zweitgutachtens zu Dank verpflichtet.

Mein tiefer und aufrichtiger Dank gilt Herrn Professor Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Adolf Moxter, durch dessen umfassende Förderung und persönliches Engagement diese Arbeit erst möglich wurde. Den ehemaligen Kolleginnen und Kollegen des Treuhandseminars bin ich wegen der vielen anregenden Diskussionen und der freundschaftlichen Arbeitsatmosphäre verbunden, besonders Herrn Professor Dr. Hans-Joachim Böcking, Frau Dr. Ulrike Breidert, Frau Monika Hommel und Herrn Dr. Michael Hommel; danken möchte ich auch Herrn Dr. Gerald Spindler, Seminar für Wirtschaftsrecht, für seine konstruktive Kritik. Einen kaum zu überschätzenden Beitrag am Gelingen meiner Habilitation leisteten meine Eltern, indem sie mich im umfassendsten Sinne unterstützten. Schließlich gilt mein Dank Frau Marita Rollnik-Mollenhauer vom Schäffer-Poeschel Verlag für die erfreuliche Zusammenarbeit.

Roland Euler




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