RIP CURL Neopren Surfanzug Neoprenanzug WOMENS OMEGA 5/3 BACK ZIP Full Suit 2024 black Schwimm Tauchanzug

Beschreibung

Der Rip Curl OMEGA 5/3 BACK ZIP Full Suit ist ein herausragender Neoprenanzug, der speziell für Surfer und Wassersportbegeisterte entwickelt wurde, die Wert auf höchsten Komfort und optimale Leistung legen. Mit seiner fortschrittlichen Technologie und hochwertigen Materialien bietet dieser Anzug ein unvergleichliches Surferlebnis, das selbst anspruchsvollste Surfer begeistern wird.

Der OMEGA 5/3 BACK ZIP Full Suit ist aus hochwertigem Neoprenmaterial gefertigt, das für seine hervorragende Flexibilität, Strapazierfähigkeit und Wärmeisolierung bekannt ist. Mit einer Dicke von 5 mm im Oberkörperbereich und 3 mm im unteren Teil bietet dieser Anzug die perfekte Balance zwischen Wärme und Bewegungsfreiheit. Egal, ob du dich in kühleren oder milden Gewässern aufhältst, der OMEGA 5/3 BACK ZIP Full Suit hält dich angenehm warm und ermöglicht uneingeschränkte Bewegungen.

Dank des praktischen Rückenreißverschlusses ist das An- und Ausziehen ein Kinderspiel, und die nahtlose Konstruktion minimiert Wassereintritt und sorgt für höchsten Tragekomfort. Die ergonomische Passform gewährleistet, dass der Anzug perfekt an deinen Körper angepasst ist und nicht verrutscht, während du die Wellen reitest.

Eigenschaften:
- Hochwertiges Neoprenmaterial für Flexibilität und Langlebigkeit
- 5/3 mm Dicke für optimale Wärmeisolierung und Bewegungsfreiheit
- Rückenreißverschluss für einfaches An- und Ausziehen
- Nahtlose Konstruktion für minimalen Wassereintritt und höchsten Komfort
- Ergonomische Passform für uneingeschränkte Bewegungsfreiheit
- Verstärkte Kniepartien für zusätzlichen Schutz und Haltbarkeit
- Winddichte Materialien halten dich angenehm warm
- Atmungsaktivität für optimale Luftzirkulation und angenehmen Tragekomfort
- Stilvolles Design für einen trendigen Look auf dem Wasser

Materialzusammensetzung

80% Neopren, 20% Polyamid

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

  1. 1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

    Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.

  2. 2. Bedeutung der Batteriesymbole

    Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

  3. 3. Fahrzeugbatterien

    Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurück-gegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.