WAVE HAWAII Surf Poncho CURRITIBA Poncho 2024 Beachwear Overall Kaputzenhandtuch Überzieher

Beschreibung

Gemütlicher Poncho in Größe L aus super flauschigem Material mit 100 % Baumwolle. Außen weiches und robustes Velours, innen angenehmes und saugfähiges Frottee. Schön weich auf der Haut und gewohnt funktionell. Zweilagige, besonders warme Kapuze mit hohem Kragen und Kordel. Die große Fronttasche bietet Platz für Utensilien wie Shampoo oder Bürste oder auch deine kalten Hände. Ein echter Hingucker. Die sorgsam ausgesuchten Stoffe sind besonders flauschig und hautfreundlich. Nachhaltigkeit und Natürlichkeit in der Rohstoffauswahl spielt bei uns eine große Rolle - nicht nur deiner Haut zuliebe. Ob nach dem Duschen - beim Sport und zu Hause, im Freizeitbad, in der Therme, beim Wassersport, in der Sauna, im Fitnessstudio, beim Camping etc. Dein Poncho hält dich immer schön warm, lässt dich nicht im Nassen stehen und bewahrt dich als mobile Umkleidekabine beim Umziehen vor neugierigen Blicken. Pflegeleicht, maschinenwaschbar und trocknergeeignet.

Eigenschaften:
- 100% Baumwolle, frei von gesundheitlich bedenklichen Schadstoffen
- keine Mikrofaser – kein Plastik
- Sehr flauschige Velours-/ Frottierqualität
- Kapuze mit doppeltem Stoff, hohem Kragen und Kordel
- praktische Bauchtasche für Utensilien wie Shampoo, Bürsten etc. und kalte Hände
- pflegeleicht, maschinenwaschbar und trocknergeeignet
- Gewicht: ca. 1350 g
- Größe: M. Maße: 105 x 80 cm (H x B). Für Körpergrößen von ca. 170 - 200 cm.

Materialzusammensetzung

100% Baumwolle

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

  1. 1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

    Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.

  2. 2. Bedeutung der Batteriesymbole

    Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

  3. 3. Fahrzeugbatterien

    Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurück-gegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.