Zum Thema gesetzliche Gewährleistung: Bitte die folgenden Verkaufsbedingungen beachten ! Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren / Neuwaren vor. Dies mag für einen Händler tragbar oder angebracht sein, jedoch keinesfalls für einen privaten Verkäufer der Niedrigpreis- Artikel wie auf dem Trödelmarkt verkauft. Der Artikel wird von Privat verkauft, dies bedeutet: mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie bei meinen Waren völlig zu verzichten. Aber wie gesagt, der Artikel befindet sich in dem oben angegebenen Zustand. Der Text der Beschreibung kann fachliche Fehler enthalten, ohne Gewähr. Sollten Sie/Ihr jedoch Zweifel daran haben, einfach mal meine Bewertungen durchlesen. Fragen zu Artikeln werden schnellstens beantwortet, bitte keine Scheu. Vielen Dank für Ihr (Euer) Verständnis !
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Dies mach ich nur, weil ca.30% der Käufer die Bewertung vergessen!