Beschreibung

Der 2024 Slick D/LAB ist der Inbegriff modernster Wing-Technologie und liefert konkurrenzlose Freeride- und Freestyle-Performance.

Hochwertiges Aluula-Material an der Leading-Edge und der Strut verbessert die Reaktionsschnelligkeit, dieLeistungsentfaltung und die Leichtwind-Effizienz sowie ein außergewöhnliches Verhältnis von minimalem Gewicht zu maximaler Performance. Das MOD3-Canopy sorgt für mehr Dynamik und der Mini Boom bietet präzise Steuerung und Kontrolle mit unbegrenzten Griffmöglichkeiten.

Für 2024 konnte die Wing-Outline mit einem äußerst gleichmäßigen Übergang von der Leading-Edge zu den Wing-Tips optimiert werden, was die Gesamteffizienz erhöht und den Widerstand an den Tips reduziert. Ein neues Panel-Layout verbessert die Druckpunktstabilität, wobei die fein abgestimmte Tuchspannung sowie das Wing-Profil dem Wing Power verleihen und Änderungen der Griffposition bei Böen überflüssig machen und für überragende Kontrolle im oberen Windbereich sorgen.

Erhältlich in sechs Größen von 4,0 bis 6,5 m2 ist der Slick D/LAB 2024 ein innovativer Wing, der modernste Materialien mit einem raffinierten Design verbindet - für ultimative Leistung bei voller Kontrolle.

Eigenschaften:
- Größte Performance: Geringstes Gewicht, schnellste Reaktion und höchste Performance
- Mini Boom: Direkte Steuerung mit uneingeschränkten Griffpositionen. Der Mini Boom erlaubt es dir, deine Hände dort zu platzieren, wo du sie haben willst - ein echter Benefit beim Erlernen nahezu aller Manöver.
- Reduzierter Tip-Drag: Erholt sich schnell, wenn das Tip des Wings ins Wasser kommt.
- Verbesserte Stabilität: Optimiertes Panel-Layout
- Leistungsentfaltung: Verbesserte Leistungsentfaltung und Reaktionsfreude
- MOD3 Canopy Erweiterungen: Solides Gefühl und Kraft beim Pumpen. Bessere Zugstabilität, so dass der Fahrer in einer Böe nicht die Hände bewegen muss. Bessere Top-End-Kontrolle und Depower. Höhere Haltbarkeit


ACHTUNG: Die auf den Bildern zu sehenden Boomsticks sind nicht in der Lieferung enthalten!

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

  1. 1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

    Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.

  2. 2. Bedeutung der Batteriesymbole

    Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

  3. 3. Fahrzeugbatterien

    Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurück-gegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.