Nach neuem EU-Gesetz besteht die Verpflichtung auf folgendes hinzuweisen: Sie erwerben hier einen Artikel in einer privaten Internetauktion. Es besteht kein Widerrufsrecht und kein Recht auf einen Garantieanspruch, Rückgaberecht für die von Ihnen ersteigerten Artikel besteht ebenfalls nicht. Siehe dazu auch § 312 d. Abs. 4 Nr.5 BGB. Jeder Bieter erkennt das mit seinem abgegebenen Gebot an.
Ich bitte um Ihr Verständnis, der Gesetzgeber verlangt diesen Hinweis.