Da mittlerweile auch Privatverkäufer ein Jahr Gewähr leisten müssen, wenn sie das nicht ausschließen, erkläre ich hiermit ausdrücklich, dass ich für meine privat versteigerten
Artikel keine Gewährleistung übernehme. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden,
auf die Ihnen nach dem neuen EU-Recht gesetzlich zustehenden Gewährleistungs-/ Garantieansprüche und Umtausch völlig zu verzichten.
Unabhängig von der Rechtslage werde ich aber stets bemüht sein, jeden Käufer bzw. jede Käuferin zufrieden zu stellen.
Im Übrigen: Bitte "Fragen an den Verkäufer" bevor irgendwelche Missverständnisse entstehen !