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MfS / BND

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Michael Kubina

Die Überprüfung der
Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes
nach der Wiedervereinigung

Form: PDF, kein gedrucktes Buch!

 

Vorwort ........................................................................................................................2

1. Sympathisanten der DDR im Staats- und Verwaltungsapparat als Gefahr für die

Demokratie und den inneren Frieden ..........................................................................4

1.1 Der westdeutsche „Radikalenerlass“ gegen kommunistische Unterwanderung

von 1972..................................................................................................................4

1.2 Unterwanderung durch Wiedervereinigung?......................................................4

2. Schaffung von rechtlichen Möglichkeiten zur Überprüfung des Öffentlichen

Dienstes ......................................................................................................................7

2.1 Überlegungen der letzten DDR-Volkskammer zum Öffentlichen Dienst ............7

2.2 Die Regelung des Einigungsvertrages...............................................................8

2.3 Das sog. Stasi-Unterlagengesetz (StUG) ..........................................................9

3. Überprüfungskriterien nach dem Einigungsvertrag und dem StUG.......................10

3.1 Der Teufel steckt im Detail...............................................................................10

3.2 Rechtsprechung korrigiert Überprüfungspraxis................................................12

3.3 Chance auf Bewährung oder Kündigung als Strafersatz? ...............................13

4. Überprüfungspraxis und -ergebnisse ....................................................................14

4.1 Überprüfung durch den Bund...........................................................................14

4.2 Überprüfung in den Ländern............................................................................16

Berlin..................................................................................................................17

Brandenburg ......................................................................................................18

Mecklenburg-Vorpommern.................................................................................19

Sachsen .............................................................................................................19

Sachsen-Anhalt..................................................................................................20

Thüringen...........................................................................................................21

Westdeutsche Bundesländer .............................................................................21

5. Fazit.......................................................................................................................21

Anhang......................................................................................................................24

Überprüfungen in den neuen Bundesländern ........................................................24

Literatur..................................................................................................................25

Zustand: gebraucht, aber noch sehr gut, siehe Fotos, die wesentlicher Teil meiner Artikelbeschreibung sind!


Ich habe mit den Büchern gearbeitet. Sie können also Anstreichungen u.ä. enthalten. Es isrt aber eher selten, wird von mir aber nicht in jedem Fall extra erwähnt.

SW: Kalter Krieg, MfS, Staatssicherheit, Spionage, Geschichtsaufarbeitung  Arbeitsweise  Widerstand Oppositiion  Wende 1989 friedliche Revolution Erich Mielke Volkskammer rede Stasidokumente Dokumentaion HVA Kundshcafter des Friedens Spione Agenten Spionage  juristische Aufarbeitung Spionageporzesse Agentenprozesses Justiz  Auflösung HVA

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Aus Wikipedia:

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Inoffizieller Mitarbeiter (IM), bis 1968 Geheimer Informator (GI),[1] war in der DDR die MfS-interne Bezeichnung für eine Person, die dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS, auch „die Stasi“) verdeckt Informationen lieferte oder auf Ereignisse oder Personen (z. B. durch Zersetzung) steuernd Einfluss nahm, ohne formal für diese Behörde zu arbeiten. Mit seinen zuletzt rund 189.000 Angehörigen deckte das Netz aus inoffiziellen Mitarbeitern nahezu alle gesellschaftlichen Bereiche der DDR ab und bildete somit eines der wichtigsten Herrschaftsinstrumente und Stützen der SED-Diktatur. Als Motive für die Kooperation werden vor allem politische Ideale genannt. Geld habe offenbar nur eine untergeordnete Rolle gespielt, auch erpresste Zusammenarbeit mit dem DDR-Spitzelapparat sei selten gewesen.[2]

Um sich vom früheren deutschen Polizeivokabular und dem Begriff V-Mann abzusetzen, wurden die Begriffe Geheimer Informator und seit den 1970er Jahren inoffizieller Mitarbeiter vom MfS bewusst gewählt.[3] Die mitunter vorkommende Auflösung des Kürzels IM als „informeller Mitarbeiter“ entstammt der Publizistik der Nachwendezeit.[4]

Nach der deutschen Wiedervereinigung ermöglichte auf der Grundlage des Stasi-Unterlagen-Gesetzes der Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen unter unterschiedlichen Bedingungen den vom MfS bearbeiteten Menschen und ihren Angehörigen sowie Behörden, Forschern und Journalisten den Zugang zur schriftlichen Überlieferung des MfS. Dadurch gelangte die Identität zahlreicher inoffizieller Mitarbeiter ans Tageslicht.

IMs leisteten in der DDR die Hauptspitzelarbeit. Jedoch verhielten sich nicht alle IMs tatsächlich denunziatorisch. Manche entzogen sich verabredeten Treffen, beteuerten, keine Informationen erlangt zu haben, oder lieferten ausschließlich positive oder neutrale Berichte. Wissenschaftlich erwiesen ist, dass das MfS weit hinter den eigenen Ansprüchen zurückblieb, allgegenwärtig zu sein.[5]

Zahl der inoffiziellen Mitarbeiter

IM-Entwicklung des MfS 1950–1989

Das MfS verfügte in allen Bevölkerungsgruppen der DDR über ein Netzwerk aus IMs, das eine landesweite Überwachung von Personenkreisen ermöglichte, zu denen offen als solche zu erkennende Mitarbeiter des MfS keinen Zugang gehabt hätten. So gab es IMs in vielen regimekritischen Gruppen und Organisationen, wie etwa in Künstler- und in Kirchenkreisen, sodass das MfS über die meisten Aktivitäten „feindlich-negativer Personen“ informiert war. In Reihen der Katholischen Kirche in der DDR hat es insgesamt knapp 400 IMs gegeben.[6]

Im Laufe seiner Existenz führte das MfS rund 624.000 Menschen als inoffizielle Mitarbeiter.[7] Ihre Zahl stieg im Kontext innergesellschaftlicher Krisen wie dem 17. Juni 1953, dem Mauerbau oder der deutsch-deutschen Entspannungspolitik sprunghaft an. Mitte der 1970er Jahre erreichte das IM-Netz mit über 200.000 Mitarbeitern seine größte Ausdehnung.[7] Das Einführen einer veränderten IM-Richtlinie zum Ziel einer weiteren Professionalisierung führte Ende der 1970er Jahre zu einer leicht sinkenden Anzahl von inoffiziellen Mitarbeitern. Zuletzt beschäftigte das MfS noch 173.081 IMs (Stand: 31. Dezember 1988, ohne Hauptverwaltung Aufklärung, kurz HV A).[8] 2010 errechnete eine Studie von Helmut Müller-Enbergs für das Jahr 1989 die Zahl von 189.000 inoffiziellen Mitarbeitern.[9] Somit kam auf 89 DDR-Bürger ein IM. Der Historiker Ilko-Sascha Kowalczuk stellte diese Zahl 2013 in Frage, ohne jedoch eine andere Angabe zur Zahl der inoffiziellen Mitarbeiter zu machen. In Müller-Enbergs’ Hochrechnung seien aber Personen, die unter verschiedenen Decknamen und IM-Kategorien geführt wurden, mehrfach in die Statistik eingegangen. Ebenso habe das MfS viele Personen erfasst, die in der Praxis gar nicht berichtet hätten. Aus diesem Grund habe das MfS 1987 knapp 10.000 IM-Vorgänge als so genannte Karteileichen archiviert. Das MfS selbst habe die Zahl seiner IM 1988 intern mit 110.000 angegeben. Die Hochrechnung der inoffiziellen Mitarbeiter im Ausland stellte Kowalczuk in Frage.[10] Die IM-Zahlen Kowalczuks sind selbst umstritten, da seine Thesen keineswegs empirisch überzeugend fundiert sind. Auch gravierende methodische Fehler in seinen logischen und statistischen Schlussfolgerungen wurden bemängelt. Die Behauptungen Kowalczuks in der Presse, die Zahl der IMs sei nur halb so groß gewesen, wie bisher angenommen, seien unzutreffend und verharmlosend, da sie die massive Ausweitung der Informationsgewinnung des MfS gegen Ende der DDR, der fast jeder zweite DDR-Bürger zum Opfer fiel, nicht berücksichtigt.[11]

Der Arbeitgeber von Kowalczuk, der Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen (BStU), hat sich von den Zahlen Kowalczuks inzwischen „faktisch distanziert“. So stellte die Bundesregierung in einer kleinen Anfrage 2013 klar. Der BStU rechne nach wie vor, wie von Müller-Enbergs errechnet, mit einer Gesamtzahl von 189.000 IM, denen die IMK und GMS zugeschlagen werden. Darin enthalten sind nach BStU-Angaben 3000 bis 3500 inoffizielle Mitarbeitern des MfS, die in die Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) wirkten, davon berechnete 1550 von der Hauptverwaltung A. Es ist allerdings seit Bestehen der Stasi-Unterlagenbehörde immer wieder darauf hingewiesen worden, dass IM nicht gleich IM ist, und dass sehr genau der Einzelfall geprüft werden muss, um die individuelle Verantwortlichkeit oder gar Schuld einer Einzelperson zu beurteilen.[12] Die Einzelfalldifferenzierung gilt sowohl für die Überprüfung des öffentlichen Dienstes wie für die Forschung. Die Überprüfungspraxis und IM-Forschung ist aber wesentlich differenzierter, als von manchen behauptet worden ist.[13] Die Debatte um die Zahlen hat mit der Klarstellung des BStU und dem Verweis auf die Solidität der Zahl von 189.000 IM eine gewisse Beruhigung erfahren.

Inzwischen gibt es Erkenntnisse, dass die Zahl der Informanten des MfS deutlich größer war, als die der IM.[14] Im Wohngebiet stützte sie sich auf Auskunftspersonen (AKP), um Informationen über Nachbarn zu gewinnen. Diese waren in der Regel keine IM. Sie wurden von MfS-Mitarbeitern, meist Hauptamtlichen IM (HIM) unter Legende angesteuert. Sie verschwiegen also den wahren Grund ihrer Neugierde und versuchten als Vertreter der Stadtverwaltung, der Armee, des Zolls ihre Ansprechpartner gesprächig zu machen. AKP wurden in Karteien erfasst, in denen ihre Gesprächsbereitschaft dokumentiert wurde. Stichproben aus Karteien in Rostock und Saalfeld zeigen, dass etwa 18 % bzw. 5,9 % der Bevölkerung als überwiegend gesprächsbereite AKP erfasst waren. Allein die AKP machten in diesen Kommunen ein Vielfaches der Zahl der IM aus. Es gab jedoch weitere Informanten und Kooperationspartner. In Karl-Marx-Stadt (seit 1990 wieder Chemnitz) hielt das MfS Kontakt zu ‚guten Menschen‘, Personen die bereit waren, dem MfS zu helfen. Am Arbeitsplatz, in Betrieben, staatlichen Einrichtungen oder gesellschaftliche Organisationen arbeitete das MfS mit ‚offiziellen‘ Partnern zusammen. Dies waren in der Regel Personen in Schlüsselpositionen, also meist Führungskräfte. Diese wurden meist am Arbeitsplatz selber angesteuert, um Sicherheitsprobleme, meist Personalfragen zu klären. Von solchen Offiziellen Partnern wurde erwartet, dass sie das MfS mit Informationen versorgen, aber auch Hinweise vom MfS entgegennehmen und beim Einsatz von Personal berücksichtigen. Obwohl die Kontakte nicht inoffiziell waren, hatten sie doch überwiegend informellen Charakter. Ansprachen mit offiziellen Partnern konnten in das Schicksal von Menschen eingreifen, und zu Schwierigkeiten bei der Karriere oder in Reiseangelegenheiten führen. Offizielle Zusammenarbeit pflegte das MfS vor allen mit Nomenklaturkadern.[15] Das waren parteiverbundene Funktionäre, die die eigentliche Macht in der SED-Diktatur ausübten.[16]

Die Verteilung der IM fiel regional unterschiedlich aus und schwankte je nach Bezirk zwischen 80 und 160 Einwohnern je inoffiziellem Mitarbeiter.[17] Die größte IM-Dichte wiesen die Bezirke Cottbus, Schwerin und Magdeburg auf, die geringsten Berlin, Halle und Leipzig.[18]

Der überwiegende Teil der inoffiziellen Mitarbeiter war im Inland tätig. Über den Umfang des IM-Netzes im Ausland liegen nur Einzeldaten vor. So wird geschätzt, dass das MfS (einschließlich der HV A) zuletzt rund 3.000 inoffizielle Mitarbeiter im „Operationsgebiet“ Bundesrepublik sowie 300 bis 400 IMs im westlichen Ausland beschäftigte.[7] Insgesamt wird die Zahl der Bundesbürger, die im Laufe seines Bestehens im Dienst des MfS standen, auf rund 12.000 geschätzt.[7] Von diesen waren viele ehemalige Bürger der DDR, die im Auftrag des MfS in die Bundesrepublik Deutschland übersiedelten. Der Großteil dieser IMs war jedoch in der Bundesrepublik geboren und arbeitete aus Sympathie mit der DDR für das Ministerium für Staatssicherheit.[19]

Die IM waren überwiegend männlich[20] (83 % der IM in der DDR, 72 % der IM in der Bundesrepublik) und gehörten mehrheitlich der SED an (rund jedes 20. Parteimitglied war IM). Besonders stark vertreten war die Gruppe der 25- bis 40-Jährigen (Anteil zwischen 30 und 40 %, gegenüber 24 % in der gesamten DDR-Bevölkerung), die Zahl der Rentner und der unter 25-Jährigen war vergleichsweise gering.[21] Als Motive für die Kooperation nennt Helmut Müller-Enbergs vor allem politische Ideale. Geld habe nach seiner Einschätzung nur eine untergeordnete Rolle gespielt, auch erpresste Zusammenarbeit mit dem DDR-Spitzelapparat sei selten gewesen.[22]

Tätigkeit

Bei den Informationen handelte es sich in der Regel um Berichte über das Verhalten von Personen aus dem persönlichen oder beruflichen Umfeld des inoffiziellen Mitarbeiters. Häufig wurden von inoffiziellen Mitarbeitern auch engste Freunde und Familienangehörige bespitzelt. Nach der Wende wurden diese Fälle oft enthüllt und führten zur Beendigung von Freundschaft oder Ehe. Ein Teil der inoffiziellen Mitarbeiter handelte aus politischer Überzeugung, andere versprachen sich davon Vergünstigungen oder sie wurden unter Druck gesetzt. Die Kooperationszeit währte durchschnittlich sechs bis zehn Jahre, konnte in Einzelfällen aber auch wesentlich länger dauern.[23]

Die Binnendifferenzierung zwischen den einzelnen inoffiziellen Mitarbeitern war wichtig. Zwischen GMS (gesellschaftlicher Mitarbeiter Sicherheit, also dem öffentlich bekannten staatsloyalen Bürger), dem IMB (inoffizieller Mitarbeiter Beobachtung, für ausländische Nachrichtendienste) und dem IMS (inoffizieller Mitarbeiter Sicherheit) bestanden große Unterschiede. Unter dem Decknamen eines IM wurden auch Sammelakten geführt, die Berichte und Befragungen von Personen enthielten, die selbst keine IM waren. Dies konnten beispielsweise Nachbarn von sicherheitsrelevanten Objekten sein. Menschen, die vom MfS als hartnäckige politische Gegner eingestuft waren (Feindlich-negative Personen), wurden je nach ihrer Bedeutung mit mehreren angeworbenen IM aus ihrem persönlichen Umfeld überwacht.

IM-Kategorien

In den von 1980 bis 1989 gültigen Richtlinien 1/79[24] bzw. 2/79[25] des Ministers für Staatssicherheit, Erich Mielke, wurden die Arbeit der IM geregelt und u. a. die folgend genannten Kategorien festgelegt.

Inoffizieller Mitarbeiter mit besonderen Aufgaben (IMA)

IMA wurden für „offensive“ Maßnahmen im „Operationsgebiet“ (also der Bundesrepublik) eingesetzt. Vorrangig betraf dies Kontakte zu bundesdeutschen Journalisten, um Informationen in die dortigen Medien zu lancieren. Diese Aufgaben konnten vom IMA dauerhaft, zeitweise oder einmalig durchgeführt werden. Zuletzt verfügte das MfS über 16 bundesdeutsche IMA.[26]

Inoffizieller Mitarbeiter der Abwehr mit Feindverbindung oder zur unmittelbaren Bearbeitung im Verdacht der Feindtätigkeit stehender Personen (IMB)

IMB waren besonders bedeutsame IM, die in direktem Kontakt zu vom MfS als feindlich eingestuften Personen standen und deren Vertrauen besaßen. Sie wurden direkt zur Arbeit an operativen Vorgängen (OV) eingesetzt. Einzelne IMB konnten hierfür auch in die NSW-Staaten reisen, um dort Personen oder Objekte zu beobachten oder auszukundschaften, und erhielten dafür Geheimdienstmaterialien und Devisen. Von besonderem Interesse für das MfS waren hierbei Mitglieder oppositioneller Gruppen oder kirchliche Funktionäre. Als IMB wurden auch solche Bürger geworben, die für das MfS interessante Beziehungen zu Personen im NSW hatten. Das konnten Mitarbeiter von Vereinen, Organisationen, aber auch von Parteien sein. Interessant waren hierbei Personen, die verwandtschaftliche Beziehungen zu Mitarbeitern der Sicherheitsorgane der Bundesrepublik (beispielsweise in der Polizei, sowie dem Verfassungsschutz oder Bundesnachrichtendienst) hatten. Waren dem MfS solche Verbindungen bekannt, wurde versucht, die Person – ggf. auch mit Druckmitteln – in der DDR anzuwerben. Diese IM-Kategorie entstand 1980 aus der Zusammenlegung der IMF (inoffizieller Mitarbeiter der inneren Abwehr mit Feindverbindungen zum Operationsgebiet) und IMV (inoffizieller Mitarbeiter, der unmittelbar an der Bearbeitung und Entlarvung im Verdacht der Feindtätigkeit stehender Personen mitarbeitet). Bis 1968 wurden sie lediglich als Geheimer Mitarbeiter (GM) bezeichnet.[27][28] Am 31. Dezember 1987 verfügte das MfS über 3955 IMB.[29]

Inoffizieller Mitarbeiter im besonderen Einsatz (IME)

IME waren IM, die vom MfS für spezielle Aufgaben eingesetzt wurden. Sie besaßen besondere Kenntnisse (beispielsweise Experten-IM für Handschriftenerkennung oder Toxikologen), waren auf Beobachtungen und Ermittlungen spezialisiert oder in Schlüsselpositionen beschäftigt. An Universitäten oder Akademien sollten sie beispielsweise Forschungstendenzen und wissenschaftliche und administrative Mängel aufdecken. Bis 1968 wurden sie auch als Geheime Mitarbeiter im besonderen Einsatz (GME) bezeichnet.[30] Im Juni 1988 zählte das MfS 7375 IME.[29]

Inoffizieller Mitarbeiter zur Sicherung der Konspiration und des Verbindungswesens (IMK)

IMK wurden vom MfS für verschiedene logistische Aufgaben eingesetzt. Je nach erbrachter Leistung erhielten sie ein zusätzliches Kürzel, welches die Art der Unterstützung näher angab. So erhielten Personen, die dem MfS konspirative Wohnungen, Zimmer oder Objekte bereitstellten, mit dem vorherigen Kürzel KW (konspirative Wohnung) oder KO (konspiratives Objekt). Jene als Deckadressen oder Decktelefon genutzten IMK, wurden als IMK/DA oder IMK/DT bezeichnet. Personen, die durch sonstige Sicherheitsleistungen die Konspiration gewährleisteten, erhielten die Bezeichnung IMK/S. 1989 verfügte das MfS über insgesamt 30.500 IMK.[31] Hierbei handelte es sich zumeist um Personen, die selbst nur wenige Informationen weitergaben, beim MfS aber besonderes Vertrauen (in Hinblick auf die notwendige Konspiration) besaßen. Vereinzelt wurden auch konspirative Wohnungen und Objekte als IMK registriert, wenn hauptamtliche und inoffizielle MfS-Mitarbeiter diese mit fiktiven oder echten Personaldaten (beispielsweise als Nebenwohnung) anmieteten.[32]

Inoffizieller Mitarbeiter zur politisch-operativen Durchdringung und Sicherung des Verantwortungsbereiches (IMS)

IMS berichteten in sicherheitsrelevanten Bereichen (Betrieben, gesellschaftliche Einrichtungen, Forschungs- und Bildungsstätten sowie staatliche Institutionen) über das Verhalten von Personen. Sie sollten Verdachtsmomente frühzeitig erkennen, vorbeugend und schadensverhütend wirken und die innere Sicherheit in ihrem Verantwortungsbereich gewährleisten. Bis 1968 wurden sie überwiegend unter der Bezeichnung Geheimer Informator (GI) geführt. Mit ihren zuletzt 93.600 Angehörigen bildeten die IMS die größte Kategorie inoffizieller Informanten.[33] Andere Quellen gehen für die 1980er Jahre von einem IMS-Anteil von bis zu 85 Prozent aus.[34]

Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit (GMS)

→ Hauptartikel: Gesellschaftlicher Mitarbeiter Sicherheit

Die GMS waren in leitenden Positionen in der Wirtschaft und Verwaltung tätig und sollten offen „parteilich“ und „staatsbewusst“ auftreten. Sie wurden in der Informationsbeschaffung eingesetzt und sollten die anderen inoffiziellen Mitarbeiter entlasten. In der Regel wurden sie nicht zur direkten „Bearbeitung“ von „feindlich-negativen Personen“ eingesetzt. Gegen Ende des MfS gab es etwa 33.300 GMS.[35] Wenngleich sie zum Teil wie IM arbeiteten, wurden GMS vom MfS nicht als IM eingestuft; GMS-Vorgänge unterlagen anderen Richtlinien. Aus diesem Grund plädierte der Historiker Ilko-Sascha Kowalczuk 2013 dafür, diese statistisch nicht als IM zu erfassen.[34]

Führungs-IM (FIM)

Zuverlässige, zur Menschenführung geeignete IM mit „Erfahrung in der operativen Arbeit“ konnten „im Auftrag des MfS … unter Anleitung und Kontrolle eines operativen Mitarbeiters“ meist drei bis fünf IM oder GMS führen und anleiten. Bei der Auftragsvergabe und Verbindungshaltung konnten sie weitgehend selbstständig operieren. Bis 1968 wurden sie als Geheime Hauptinformatoren (GHI) bezeichnet.[36] Im Juni 1988 existierten 4.657 FIM.[37] Zusätzlich setzte die Hauptverwaltung Aufklärung 26 FIM im Bundesgebiet ein.[36] Darüber existierte eine etwa 3500 Personen umfassende Gruppe an Hauptamtlichen Führungs-IM (HFIM), welche unter einem Scheinarbeitsverhältnis in einem „Verantwortungsbereich“ ohne arbeitsrechtliches oder militärisches Dienstverhältnis für das MfS tätig waren und bezahlt wurden. Diese gingen 1986 in den regulären Stellenplan des MfS ein.[37]

IM-Kandidat/IM-Vorlauf

Eine Person, mit der Anbahnungsgespräche mit dem Ziel der Gewinnung zur inoffiziellen Zusammenarbeit beabsichtigt oder geführt worden waren, die aber noch nicht angeworben war, wurde in den Akten als Vorlauf-IM (VL-IM oder V-IM) geführt.[38] Hierzu wurde ein IM-Vorlauf-Vorgang angelegt und zentral erfasst. Oftmals wurden die zu werbenden Personen zuvor einer operativen Personenkontrolle unterzogen. Nach einer erfolgversprechenden Werbung begann die eigentliche Rekrutierungsphase, und der IM-Vorlauf wurde nach Einverständniserklärung des Kandidaten in einen regulären IM-Vorgang umgewandelt. Andernfalls wurde der Vorgang abgebrochen und archiviert oder aber in einen so genannten „Operativen Vorgang“ (OV) umgewandelt, in dem Material zur Druckausübung beigebracht oder andere IM zur Beeinflussung auf den Kandidaten angesetzt wurden.[39]

Historische Aufarbeitung

Bei der Einrichtung der BStU-Behörde wurden ganz offiziell auch zahlreiche hauptamtliche MfS-Mitarbeiter, aber unerkannt auch ungezählte inoffizielle Mitarbeiter eingestellt. Letzteres war möglich, weil die Überprüfung der BStU-Mitarbeiter auf frühere Stasimitarbeit (im Gegensatz zu anderen Behörden) teilweise lax gehandhabt wurde. So soll beispielsweise die erste Leiterin der Schweriner BStU-Zweigstelle öffentlich erklärt haben: „Wir waren übereingekommen, dass jeder sich selbst überprüft.“ 1998 kam der Verdacht auf, dass eine Inoffizielle Stasimitarbeiterin (laut „Spiegel“ IM „Delia“) bis zu diesem Zeitpunkt das Aktenarchiv dieser Zweigstelle leitete.

Bei der historischen Aufarbeitung der DDR-Geschichte ist es wiederholt zu Prozessen gegen Autoren gekommen, die ehemalige inoffizielle Mitarbeiter beim Namen genannt haben. Mehrere ehemalige IM scheiterten 2010 mit dem Versuch, ihre namentliche Nennung zu unterbinden.[40][41][42]

Der Missbrauch von Kindern und Jugendlichen als inoffizielle Mitarbeiter des MfS stellt einen gesonderten Forschungsbereich dar.[43][44]

 

Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU), verkürzend nach den amtierenden Bundesbeauftragten auch Gauck-, Birthler- bzw. Jahn-Behörde genannt, war eine Bundesoberbehörde mit Zentralstelle in Berlin und Außenstellen in den Neuen Ländern. Ihre Aufgabe bestand darin, die Akten und Dokumente des Ministeriums für Staatssicherheit (kurz MfS oder „Stasi“) der DDR zu verwalten und zu erforschen. Die Errichtung der Behörde wurde von Mitgliedern der Bürgerkomitees und Freiwilligen der Bürgerrechtsbewegung im Zuge der friedlichen Revolution von 1989 erwirkt. Die Amtszeit des Bundesbeauftragten betrug fünf Jahre, eine einmalige Wiederwahl war gemäß § 35 Abs. 4 Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) möglich. Das 1991 in Kraft getretene StUG bildete die Rechtsgrundlage der Behörde. Die Behörde war Mitglied der Platform of European Memory and Conscience und gehörte dem Geschäftsbereich des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) an. Mit Wirkung zum 17. Juni 2021 wurde die Behörde aufgelöst und in das Bundesarchiv überführt.[3]

Geschichte

Am 4. Oktober 1990 übernahm der ehemalige Rostocker Pastor Joachim Gauck das Amt des Sonderbeauftragten der Bundesregierung für die Stasi-Unterlagen. Mit Inkrafttreten des Stasi-Unterlagen-Gesetzes am 29. Dezember 1991 wurde er der Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen.[4] Wegen ihres langen amtlichen Titels wurde die Behörde daraufhin kurz Gauck-Behörde genannt.

Nachdem Marianne Birthler die Leitung der Behörde im Oktober 2000 übernommen hatte, hieß die Behörde in den Medien auch Birthler-Behörde. Sie wird als Bundesbehörde für die Stasi-Unterlagen (BStU) bezeichnet und unterlag der Dienstaufsicht durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Es gibt keine Fachaufsicht durch ein Ministerium, die BStU berichtet regelmäßig an den Deutschen Bundestag.[5]

Der Deutsche Bundestag hat auf Vorlage der Bundesregierung im Rahmen der Fortschreibung des Gedenkstättenkonzeptes[6] beschlossen, eine Expertenkommission einzusetzen. Diese sollte die Aufgaben der BStU analysieren und dem Deutschen Bundestag Vorschläge zur Zukunft der Behörde machen. Die Regierungsparteien CDU/CSU und FDP entschieden, dass die BStU noch mindestens bis 2019 tätig bleiben soll.[7]

In dem Gedenkstättenkonzept ist außerdem festgehalten, dass die Struktur und Anzahl der BStU-Außenstellen in den Regionen zeitnah verändert wird, um trotz zurückgehenden Personalbestands die Arbeitsfähigkeit gewährleisten zu können. Hierzu lagen 2009 erste Planungen vor, die mit dem BKM,[8] dem Deutschen Bundestag und den Ländern diskutiert wurden.

Am 28. Januar 2011 wurde der Journalist Roland Jahn vom Deutschen Bundestag zum neuen Leiter der Behörde gewählt. Das Amt trat er im März 2011 an.[9]

Anfang 2016 kritisierte der Bundesrechnungshof die unzulässige Zahl von Überstunden der Pressesprecherin der Behörde, Dagmar Hovestädt. Laut BStU waren die Überstunden dienstlich notwendig, eine rechtliche Prüfung habe stattgefunden, in der Verwaltung sei es jedoch zu verschiedenen Fehlern gekommen.[10] Die Behörde stellte die Mängel anschließend ab und führte eine verbesserte Prüfmethodik für Finanzentscheidungen ein.

Stasi-Unterlagen-Gesetz

→ Hauptartikel: Stasi-Unterlagen-Gesetz

Am 29. Dezember 1991 trat das Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) in Kraft; der Deutsche Bundestag hatte es mit großer Mehrheit verabschiedet. Das zentrale Anliegen dieses Gesetzes ist die Öffnung der Akten des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes für die Aufarbeitung, insbesondere der Zugang der Betroffenen zu den Informationen, die der Staatssicherheitsdienst zu ihnen gespeichert hat. Erstmals bekamen damit Bürger die Gelegenheit, Unterlagen einzusehen, die eine Geheimpolizei über sie angelegt hatte. Das ist in der Geschichte ohne Beispiel. Zudem ist es ein Auftrag des Gesetzes, die Persönlichkeitsrechte der Menschen, über die Stasi-Unterlagen existieren, zu schützen. Vier Tage nach dem Inkrafttreten des Gesetzes, am 2. Januar 1992, begann die Akteneinsicht.[11]

Das Ministerium für Staatssicherheit der DDR sammelte Material über Millionen von Menschen – in erster Linie über DDR-Bürger, aber auch über viele Bürger der Bundesrepublik Deutschland und über Bürger anderer Staaten. Viele Lebensläufe – nicht nur in der DDR – wurden im Laufe der Jahre durch die Staatssicherheit entscheidend beeinflusst. Das MfS organisierte den beruflichen Erfolg oder Misserfolg, erstellte gründliche Pläne zur so genannten Zersetzung,[12] drang in die Privatsphäre seiner Opfer ein und verwendete auch intime Informationen für seine Zwecke. Die Stasi verletzte Grundrechte der Bürger wie die ärztliche Schweigepflicht, Bank- und Postgeheimnis, die Unverletzlichkeit der Wohnung, auch wenn sie in der Verfassung der DDR festgelegt waren.

Insgesamt wurden bis Ende 2020 7.353.885 Anträge auf Akteneinsicht gestellt, darunter:

    3.394.609 Anträge von Bürgern auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe (Erst- und Wiederholungsanträge, Anträge auf Decknamenentschlüsselung und Anträge zur Herausgabe von Kopien),

    1.754.521 Ersuchen zur Überprüfung von Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes (bis 2011),

    517.419 Anträge zu Fragen der Rehabilitierung, Wiedergutmachung und Strafverfolgung,

    1.148.201 Ersuchen zu Rentenangelegenheiten,

    38.430 Anträge von Forschung und Medien,

    sowie 438.673 sonstige Überprüfungen und Ersuchen (2011).[13]

Beschäftigung ehemaliger MfS-Angehöriger

2007 erschien ein als vertraulich deklariertes „Gutachten über die Beschäftigung ehemaliger MfS-Angehöriger bei der BStU“, das der Kulturstaatsminister Bernd Neumann bei dem ehemaligen Verfassungsrichter Hans Hugo Klein und dem Historiker Klaus Schroeder in Auftrag gegeben hatte. Das Gutachten erhebt schwere Vorwürfe gegenüber der Behörde, vor allem bezogen auf die Zeit unter Joachim Gaucks Führung. So sollen 1991 mindestens 79 ehemalige Stasimitarbeiter, darunter fünf ehemalige IMs, in der Behörde tätig gewesen sein. Im Gutachten heißt es: „Nahezu alle ehemaligen MfS-Bediensteten hatten in den ersten Jahren des Aufbaus der Behörde die Möglichkeit des Missbrauchs. Sie konnten Akten vernichten, verstellen oder herausschmuggeln, denn sie hatten als Wachschützer, als Archivare, als Magazinmitarbeiter oder als Rechercheure zum Teil ungehinderten und unbeaufsichtigten Zugang zu erschlossenem, aber auch zu unerschlossenem Material.“[14][15] Marianne Birthler begrüßte grundsätzlich die Beauftragung der Bundesregierung zur Erstellung eines Gutachtens, wies aber die im Gutachten angegebenen Zahlen an Mitarbeitern mit MfS-Vergangenheit zurück und bemängelte, dass das Gutachten unbelegte Darstellungen enthalte.[16] Der letzte Amtsinhaber Roland Jahn bezeichnete in seiner Antrittsrede am 14. März 2011 die Beschäftigung ehemaliger MfS-Mitarbeiter als „unerträglich“ und erklärte es zu seinem Ziel, diese Mitarbeiter umsetzen zu lassen.[17]

Rosenholz-Dateien

→ Hauptartikel: Rosenholz-Dateien

Unter den Unterlagen der Behörde nimmt die „Rosenholz“-Datenbank in der Öffentlichkeit eine Sonderstellung ein. Sicher haben politische Diskussionen und die Medienberichterstattung um die Verstrickung Westdeutscher in das Staatssicherheitssystem der DDR daran ihren Anteil. Diese Datenbank wird im Karteibereich der Zentralstelle geführt.

Bei den „Rosenholz“-Unterlagen handelt es sich um mikroverfilmte Karteien der Hauptverwaltung Aufklärung (HV A) des MfS, die für die Auslandsspionage zuständig war. Diese Verfilmung fertigte das MfS 1988 im Zuge der allgemeinen Mobilmachungsbereitschaft an. Auf unbekanntem Wege gelangten diese Unterlagen 1989/1990 in die USA. Die amerikanische Regierung ermöglichte 1993 Mitarbeitern des Bundesamtes für Verfassungsschutz Einblick in diese mikroverfilmten Karteikarten. Die deutschen Behörden sollten in die Lage versetzt werden, Spione zu enttarnen und ggf. unter Anklage zu stellen. Diese Aktion des Bundesamtes für Verfassungsschutz, in deren Folge tausende Westdeutsche überprüft wurden, lief damals unter dem Codewort „Rosenholz“. Inzwischen wird der Name auch als Bezeichnung für die Unterlagen selbst benutzt.

Nach langwierigen Verhandlungen der Bundesregierung mit den zuständigen Stellen in den USA wurden die Unterlagen mit westdeutschem Bezug seit dem Sommer 2000 bis Mai 2003 schrittweise an die Stasi-Unterlagen-Behörde zurückgegeben. Seit Juni 2003 können die Unterlagen entsprechend dem Stasi-Unterlagen-Gesetz verwendet werden.

In zahlreichen Spionageprozessen und Ermittlungsverfahren, die in den 1990er Jahren stattfanden, hat der Generalbundesanwalt Erkenntnisse aus den „Rosenholz“-Unterlagen verwendet. Daher ist aktuell mit strafrechtlich relevanten Entdeckungen kaum noch zu rechnen. Darüber hinaus ist die Überlieferungslage der „Rosenholz“-Datenbank nicht eindeutig. Oft werden sowohl IM (Inoffizieller Mitarbeiter), also Spione, wie deren Quellen, die von den IM ausgeforscht oder abgeschöpft wurden, unter dem gleichen Vorgang erfasst. Deshalb lässt sich oft nicht mehr eindeutig zuordnen, wer Täter und wer Opfer war. Da die HV A 1990 fast alle wichtigen Akten vernichten konnte, sind auch kaum Möglichkeiten zur Gegenprüfung in den Stasi-Unterlagen gegeben.[18]

Bedeutung und Ende der BStU 2021

Nach der Auflösung des MfS 1990 und der anschließenden Offenlegung seiner Arbeitsweise wurde das MfS zum Gegenstand eines breiten öffentlichen Interesses und intensiver Forschung seit 1991. Die Dokumentation der BStU über Strukturen, Mitarbeiter und Methoden eines Nachrichtendienstes stellt einen bislang einmaligen Sonderfall und Chance in der deutschen Geschichte dar. Die Behörde eröffnete den Betroffenen erstmals und einzigartig Einsicht in die über sie gespeicherten Informationen.

Im „Fall Kohl“ (2000–2004) ging es darum, ob Protokolle der von der Stasi illegal abgehörten Telefonate des damaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl herausgabefähig sind. Während Kohl dies ablehnte, drängten insbesondere Journalisten, die zur Spendenaffäre recherchierten, auf Akteneinsicht. Der daraus resultierende „Aktenstreit“[19] führte nach mehreren Gerichtsverfahren zu einem Kompromiss: Der BStU darf die Unterlagen herausgeben, aber nur unter strengen Auflagen und eingeschränkt.[20]

Überführung ins Bundesarchiv

Schon als 1991 das Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) in Kraft trat, war klar, dass die damit gegründete Bundesbehörde für die Stasi-Unterlagen ihren Aktenbestand irgendwann in das Bundesarchiv überführen würde. Da im Stasi-Unterlagen-Gesetz aber ein Unterschied beim Zugang zu den Täterunterlagen gemacht wird, den es im Bundesarchivgesetz nicht gibt, und weil für die Akten der Stasiopfer ein größerer Datenschutz besteht als im Bundesarchiv, ist diese Überführung nicht ohne Weiteres möglich.

Eine Änderung des StUG und die mögliche Auflösung und Eingliederung der BStU in das Bundesarchiv wurde 2006 und 2007 öffentlich diskutiert. Der Deutsche Bundestag hat auf Vorlage der Bundesregierung im Rahmen der Fortschreibung des Gedenkstättenkonzeptes im Jahr 2008 die Einsetzung einer Expertenkommission durch den 17. Deutschen Bundestag beschlossen. Diese sollte die gesetzlich zugewiesenen Aufgaben der BStU analysieren und Vorschläge zur Zukunft der Behörde unterbreiten.[21] Grundsätzlich haben die Regierungsparteien CDU/CSU und FDP entschieden, dass die BStU mindestens bis zum Jahr 2019 weiterarbeiten soll.[22] Dies hatte die SPD schon in der vergangenen Legislaturperiode gefordert. Am 27. November 2014 wurde die Expertenkommission zur Zukunft der Behörde des BStU offiziell eingesetzt.

In der Fortschreibung der Gedenkstättenkonzeption wurden auch Entscheidungen über die Zukunft der Außenstellen und die Arbeit in der Fläche festgehalten: „Die Struktur der Außenstellen wird zeitnah verändert, um eine effizientere Arbeit trotz zurückgehenden Personalbestandes gewährleisten zu können.“[6] Da die Außenstellen Rostock, Magdeburg, Gera und Suhl geschlossen werden sollen, setzte eine intensive Diskussion darüber ein.[23] Die Schließung betrifft die Archivstandorte, vor Ort sollen Bürgerbüros die Dienstleistungen für die Bürger – Akteneinsicht, politische Bildungsarbeit, Informationsveranstaltungen etc. – weiter anbieten.

Auflösungsbeschluss 2020 und neue Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur 2021

Der Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages hat am 1. August 2019 über das Konzept des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen und des Bundesarchivs vom 13. März 2019[24] beraten und eine Beschlussempfehlung abgestimmt.[25] Diese wurde in der Plenarsitzung vom 26. September 2019 angenommen.[26]

Der Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestags hat am 4. November 2020 zur Überführung der Stasi-Akten in die Zuständigkeit des Bundesarchivs und die Einrichtung des Amtes eines Beauftragten für die Opfer der SED-Diktatur nach dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesarchivgesetzes, des Stasi-Unterlagen-Gesetzes und zur Einrichtung einer oder eines SED-Opferbeauftragten vom 27. Oktober 2020[27] eine öffentliche Anhörung durchgeführt.[28]

Am 19. November 2020 stimmte der Bundestag mit der Mehrheit aus CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen für ein Gesetz zur Überführung der Unterlagen in die Zuständigkeit des Bundesarchivs. Die Linksfraktion enthielt sich, die AfD-Fraktion stimmte dagegen.[29]

Der Bundesbeauftragte Jahn äußerte sich zustimmend zu dem Gesetz und zur Nachfolge: „Es ist gut, dass aus dem Beauftragten für die Akten ein Beauftragter für die Menschen wird, der nicht nur die Stasi, sondern die gesamte SED-Diktatur in den Blick nimmt.“[30]

Das Gesetz zur Änderung des Bundesarchivgesetzes, des Stasi-Unterlagen-Gesetzes und zur Einrichtung einer oder eines SED-Opferbeauftragten wurde am 9. April 2021 ausgefertigt und trat gemäß seinem Artikel 6 am 17. Juni 2021 in Kraft.[31] Am 10. Juni 2021 wählte der Bundestag Evelyn Zupke zur neuen Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur.

Einsichtnahme in Stasi-Unterlagen

Erteilte Akteneinsicht der BStU, mit Schwärzungen von Textstellen durch die Behörde (zum Schutz von betroffenen Personen)

Die Rechtsgrundlage für die Einsichtnahme in die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR bildet das Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG). Das Antragsformular für die Einsichtnahme kann auf der Internetseite der BStU heruntergeladen werden.[32]

Der private Akteneinsichtsantrag

Jeder Einzelne hat das Recht, von dem Bundesbeauftragten Auskunft darüber zu verlangen, ob in den erschlossenen Unterlagen Informationen zu seiner Person enthalten sind. Ist das der Fall, kann er Auskunft, Einsicht in Unterlagen und Herausgabe von Kopien erhalten.

Die Unterlagen zu vermissten oder verstorbenen nahen Angehörigen sind nur für einen festgelegten Personenkreis und nur zu bestimmten Zwecken eingeschränkt zugänglich (§ 15 StUG).

Anträge von Forschern und Medienvertretern

Der Bundesbeauftragte unterstützt die Forschung, Presse, Rundfunk und Film (Medien) sowie Einrichtungen zur politischen Bildung bei der historischen und politischen Aufarbeitung der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes, der Herrschaftsmechanismen der ehemaligen DDR bzw. der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone sowie bei der Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit. Im Rahmen eines zulässigen Antrags werden die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes zur Verfügung gestellt.

Ersuchen öffentlicher und nicht-öffentlicher Stellen

Die Überprüfung von Personen auf eine frühere hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst ist auf der Grundlage eines schriftlichen Ersuchens öffentlicher und nicht-öffentlicher Stellen möglich. Das sind etwa die Landtage oder Regierungen, aber auch Kreistage oder Bürgermeister. Der Kreis der überprüfbaren Personen wurde mit dem Siebten Gesetz zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes vom 21. Dezember 2006 stark eingeschränkt.

Ebenso werden u. a. Ersuchen zu Rentenangelegenheiten, zu offenen Vermögensfragen oder zu Ordensangelegenheiten bearbeitet. Für Zwecke der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr sowie zur Rehabilitierung und Wiedergutmachung stellt der Bundesbeauftragte auch Unterlagen zur Verfügung.[33]

Unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz stellte der Bürgerrechtler Heiko Stamer im Oktober 2012 einen Antrag auf Akteneinsicht bezüglich der Nutzung der vom MfS gesammelten Daten durch nationale und internationale Institutionen. Im Februar 2013 erhielt er eine 63-seitge Liste[34] jener, die beim BStU in den Jahren 2000 bis 2012 Auskunft ersucht hatten. Auf der Liste finden sich allen voran nationale Institutionen wie Landeskriminalämter (519), der Generalbundesanwalt (354), das Bundeskriminalamt (349), die regionalen Polizeibehörden (311) und die regionalen Staatsanwaltschaften (233). Ebenso finden sich auf der Liste internationale Institutionen wie das US-Justizministerium, die NSA, die britische sowie die amerikanische Botschaft und verschiedene Verteidigungsministerien.[35]

Rekonstruktion zerrissener Unterlagen

Manuelle Rekonstruktion

Seit 1995 besteht bei der BStU eine Projektgruppe zur manuellen Rekonstruktion zerrissener Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes. In ihr arbeiten überwiegend Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Zirndorf bei Nürnberg. Derzeit sind dort sechs Vollzeit- und zwei Teilzeitkräfte unter Leitung eines Archivars der BStU tätig. Seit Beginn der Arbeiten im Jahr 1995 ist Schriftgut aus 400 Säcken im Umfang von 105 laufenden Regalmetern wiederhergestellt worden; etwa 75 Prozent der erschlossenen Unterlagen betreffen Vorgänge aus den letzten fünf Jahren der DDR. Hinzu kommen erhebliche Mengen an Teilrekonstruktionen (Blattfragmente), die erst vervollständigt werden können, wenn in anderen Säcken die zugehörigen Teile gefunden worden sind.

Inhaltlicher Schwerpunkt der Arbeiten war etwa die Wiederherstellung von Schriftgut der Abteilung XV (Auslandsaufklärung) der Bezirksverwaltung Leipzig. Zusammen mit den früheren, seit Beginn der Bearbeitung im Herbst 2004 erfolgten Rekonstruktionen konnte so Schriftgut im Umfang von etwa 8 laufenden Regalmetern wiederhergestellt werden. Diese Unterlagen sind insoweit von besonderer Bedeutung, als 1989/90 beinahe alle Unterlagen zur Auslandsspionage des Staatssicherheitsdienstes vernichtet worden waren. Die rekonstruierten Dokumente haben deshalb nicht nur einen hohen Informationswert, sondern zeichnen sich auch durch ihren Evidenzwert aus, denn sie gehören zu den wenigen Zeugnissen der Tätigkeit, Struktur und Wirkungsweise der Auslandsspionage des Staatssicherheitsdienstes. Die zusammengesetzten Dokumente stammen überwiegend aus der Schlussphase der DDR. Etwa die Hälfte der erschlossenen Unterlagen konnte Vorgängen zugeordnet werden, die 1989 vom MfS noch aktiv geführt wurden. Die rekonstruierten Unterlagen belegen, dass und wie der Staatssicherheitsdienst für Zwecke der Auslandsspionage, insbesondere in der alten Bundesrepublik, auf allen Ebenen inoffizielle Mitarbeiter aus anderen Diensteinheiten des MfS rekrutierte, um sie zusätzlich zum eigenen Agentennetz einzusetzen. Im Juli 2008 wurde entschieden, die manuelle Rekonstruktion der Unterlagen zur Leipziger Abteilung XV zunächst einzustellen, weil einerseits der Arbeits- und Zeitaufwand für die Rekonstruktion der besonders kleinteiligen Schnipsel extrem hoch war und andererseits die Aussicht auf eine computergesteuerte Zusammensetzung der stark zerstörten Unterlagen besteht. Deshalb werden die verbleibenden Materialien – zusammen mit den zerrissenen Akten der Auslandsaufklärung aus den übrigen Bezirksverwaltungen der Staatssicherheit – in das Pilotverfahren zur virtuellen Rekonstruktion eingebracht. Das Pilotverfahren hat somit auch positive Effekte auf die Arbeitsabläufe der manuellen Rekonstruktion: Erstmals besteht die Aussicht, Material differenziert nach Schadensklassen in verschiedene Arbeitsgänge einsteuern zu können. Durch diese neue arbeitsorganisatorische Option wird dem vom Deutschen Bundestag formulierten Ziel, die Rekonstruktion zerrissener Stasi-Unterlagen zu beschleunigen,[36] zugleich auch bei der manuellen Zusammensetzung der Unterlagen entsprochen. Neben den Materialien der Auslandsaufklärung wurden schwerpunktmäßig weiterhin Unterlagen der HA XX (Staatsapparat, Kultur, Kirche, Untergrund) des MfS zusammengesetzt.

Einen dritten Arbeitsschwerpunkt bildet seit Ende 2006 die Rekonstruktion von Unterlagen der Bezirksverwaltungen Cottbus und Frankfurt (Oder). Beide Überlieferungen sind durch hohe Verluste von Unterlagen gekennzeichnet, doch ist für einige Bereiche zerrissenes Schriftgut in nennenswertem Umfang erhalten. Daher besteht die Aussicht, Überlieferungslücken im Wege der Rekonstruktion ausgleichen zu können.[37]

Pilotverfahren zur virtuellen Rekonstruktion

→ Hauptartikel: Stasi-Schnipselmaschine

Für die Haushaltsjahre 2007 und folgende bewilligte der Deutsche Bundestag bis zu 6,3 Millionen Euro für ein Pilotverfahren zur virtuellen Rekonstruktion der zerrissen überlieferten Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes. Das Pilotverfahren lehnt sich an eine Machbarkeitsstudie des Fraunhofer-Instituts für Produktionsanlagen und Konstruktionstechnik (IPK) aus dem Jahr 2003 an. In dem im Frühjahr 2007 zwischen dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (für die BStU) und der Fraunhofer-Gesellschaft (für das IPK) abgeschlossenen Forschungsauftrag wird dem Institut eingeräumt, Projektteile von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen. Dies trifft insbesondere für das Scannen und die sogenannte Rahmensoftware zur eigentlichen Rekonstruktionssoftware zu. Die für die Verwahrung und Behandlung von MfS-Unterlagen geforderten Sicherheitsstandards werden vom IPK gewährleistet.

Derzeit befindet sich das Pilotverfahren in der Entwicklungsphase. Da die Entwicklung der verschiedenen Module wesentlich zeitaufwändiger war als das IPK beim Projektstart angenommen hat, kam es zu einer bisher über zweijährigen Verzögerung. Dennoch ist das Verfahren weiter auf einem guten Weg. Durch die Verzögerung entstehen keine Mehrkosten, da die Leistungen des IPK zu einem Festpreis erfolgsabhängig vergütet werden.

Das Rekonstruktionsverfahren konnte mittlerweile in der ersten lauffähigen Version, die die Basismodule beinhaltet, abgenommen werden. In der sich daran anschließenden Testphase (Testlauf im Realbetrieb) mit den verbliebenen Säcken sollen die verschiedenen Arbeitsschritte auf ihre Zuverlässigkeit hin überprüft und verfeinert werden. Auch während des geplanten Testlaufs werden Beschäftigte der BStU beim IPK begleitend eingesetzt.

Das Pilotverfahren besteht aus zwei Hauptbausteinen. Der erste Hauptbaustein umfasst die vom IPK zu realisierende Entwicklungs- und Testphase, in der die Schnipsel aus einigen „Probesäcken“ von insgesamt 400 nach archivfachlichen Kriterien ausgewählten Säcken mit zerrissenen Unterlagen im IPK gescannt und automatisiert bzw. interaktiv (durch Mitarbeiter am Bildschirm) virtuell rekonstruiert werden. Die hierbei gewonnenen Erfahrungen dienen der Weiterentwicklung der Software und der optimalen Ablaufgestaltung. Mitarbeiter der BStU unterstützen und begleiten die Arbeitsvorbereitung des Scan-Verfahrens sowie die Qualitätssicherung für das Zusammensetzen und die interaktive virtuelle Rekonstruktion.

Der zweite Hauptbaustein ist vom BStU zu realisieren und schließt sich an das technisch erfolgreich abgeschlossene Pilotverfahren an. In der archivischen Bearbeitungsphase werden die vom IPK gelieferten virtuell rekonstruierten Einzelseiten zu Dokumenten bzw. Vorgängen formiert und nach Archivstandards erschlossen. Das Ergebnis der darauf folgenden Auswertungsphase wird ein Bericht an den Deutschen Bundestag sein. Gefordert werden belastbare Aussagen zur Machbarkeit und Prozessmodellierung im Realbetrieb sowie zu den Kosten eines möglichen Hauptverfahrens. Darüber hinaus sollen die im Pilotverfahren gewonnenen Erkenntnisse zum Mehrwert der rekonstruierten Unterlagen im Vergleich zu den vorhandenen Unterlagen bezogen auf die jeweils bearbeiteten Teilbestände dargestellt werden. Auf der Grundlage dieser Aussagen soll das Parlament über den weiteren Umgang mit den zerrissenen Unterlagen entscheiden können.[37]

Der Bundesrechnungshof kritisierte in seinem Jahresbericht 2016 die Kosten der Rekonstruktion zerrissener Stasi-Akten mit der Stasi-Schnipselmaschine. In acht Jahren konnten nur Schnipsel aus 23 Säcken digitalisiert und der Inhalt von 11 Säcken rekonstruiert werden. Dabei lagern rund 15.000 Säcke mit Schnipseln in der Behörde. Der Bundesrechnungshof stellte fest, dass für das Projekt beim BStU Ausgaben von mehr als 14 Millionen Euro angefallen waren, „ohne dass absehbar war, wann und wie eine relevant höhere Zahl von Säcken bearbeitet werden könnte“ und forderte den BStU auf, „in einer Neu-Konzeption die fachlichen, technischen und finanziellen Voraussetzungen für eine Weiterführung des Projekts darzulegen“ und empfahl, weil die 2014 vom Bundestag eingesetzte Expertenkommission für die Zukunft des BStU die „Durchführbarkeit der virtuellen Rekonstruktion skeptisch“ sah, eine Kosten-Nutzen-Abwägung.[38]

Die Behördenorganisation

Der Bundesbeauftragte war bis zur Überführung ins Bundesarchiv am 17. Juni 2021 Roland Jahn, die Funktion des Direktors beim Bundesbeauftragten wurde von der Abteilungsleiterin Zentral- und Verwaltungsaufgaben wahrgenommen. Der Stabsbereich umfasste die Sprecherin des BStU und die Pressestelle, das Leitungsbüro sowie die Arbeitsbereiche Rekonstruktion und Prävention und interne Revision. Die Behörde war in fünf Abteilungen und diese wieder in Referate unterteilt; zudem gab es zwölf Außenstellen, welche insgesamt in das Bundesarchiv überführt wurden. Der BStU hatte bis zu Überführung ins Bundesarchiv am 17. Juni 2021 zur Abstimmung und Beratung einen Beirat und ein wissenschaftliches Beratungsgremium.[39]

Abteilung ZV (Zentral- und Verwaltungsaufgaben)

Diese Abteilung ist zuständig für Personalangelegenheiten und Aus- und Fortbildung (Referat ZV 1), Liegenschaften (ZV 2), Organisation (Referat ZV 3), Haushalt und Beschaffung (Referat ZV 4), Informations- und Telekommunikationstechnik (Referat ZV 5) sowie Innerer Dienst (Referat ZV 6), Justiziariat (Referat ZV 7), IT-Organisation / IT-Projekte (Referat ZV 8) sowie eine Projektgruppe Standortplanung. Abteilungsleiterin ist Alexandra Titze.[39]

Abteilung AR (Archiv)

Die Abteilung gliedert sich in das Grundsatzreferat (AR 1), das Karteireferat (AR 2), den Magazindienst (Referat AR 3), Digitalisierung (Referat AR 4), die Erschließungsreferate AR 5 und AR 6. Abteilungsleiterin von AR ist Birgit Salamon.[39]

Abteilung AU (Auskunft)

Die Abteilung besteht aus einem Grundsatzreferat (AU G) sowie verschiedenen Auskunftsreferaten (AU 1–6). Die Abteilung Auskunft bearbeitet die Anträge auf Akteneinsicht der Bürger, aber auch Anträge auf Überprüfung (Sicherheit, Parlamentarier u. a., Ordensangelegenheiten) für Renten-, Rehabilitations- und Wiedergutmachungsfragen. Die Anträge von Forschung und Medien werden in den Referaten AU 5 und AU 6 bearbeitet. Der Abteilungsleiter ist Martin Griese.[39]

Abteilung KW (Kommunikation und Wissen)

Die Abteilung umfasst die digitale Vermittlung (Referat KW 1), die Öffentlichkeitsarbeit / Campusentwicklung (Referat KW 2), die wissenschaftliche Forschung (Referat KW 3), den Forschungsservice wie Publikationslektorat und Bibliothek (Referat KW 4) und Ausstellungen und regionale Schwerpunktstudien (Referat KW 5). Die Abteilungsleitung wird vom Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen wahrgenommen.[39]

Abteilung R (Regionale Aufgaben)

In der Abteilung R sind die zwölf Außenstellen des Stasi-Unterlagen-Archivs zusammengefasst. Sie befinden sich in den früheren Bezirksstädten der DDR und verwahren die Unterlagen der Bezirksverwaltungen des Staatssicherheitsdienstes. Abteilungsleiter ist Jens Boltze. In folgenden Städten gibt es BStU-Außenstellen:[39][40]

    Chemnitz

    Dresden

    Erfurt

    Frankfurt (Oder)

    Gera

    Halle (Saale)

    Leipzig

    Magdeburg

    Neubrandenburg

    Rostock

    Schwerin

    Suhl

Beirat des BStU

Gemäß § 39 StUG (aufgehoben mit Wirkung vom 17. Juni 2021) begleitete bis zur Überführung ins Bundesarchiv am 17. Juni 2021 der Beirat die inhaltliche Arbeit des Bundesbeauftragten in beratender Funktion. Der Bundesbeauftragte unterrichtet den Beirat über grundsätzliche und andere wichtige Angelegenheiten und erörtert sie mit ihm. Dem Beirat gehören acht Mitglieder an, die vom Deutschen Bundestag gewählt werden sowie neun Mitglieder, die von den jeweiligen Landtagen in den neuen Bundesländern gewählt oder von den jeweiligen Landesregierungen[41] ernannt werden. Damit werden in Anbetracht der fachlichen Unabhängigkeit des Bundesbeauftragten eine zusätzliche Begleitung ihrer Tätigkeit ermöglicht und die besonderen Interessen der neuen Bundesländer berücksichtigt.

Mitglieder im Beirat sind folgende vom Deutschen Bundestag gewählte Personen:

    Katrin Budde,

    Siegmund Ehrmann,

    Thomas Hacker,

    Horst Möller,

    Petra Morawe,

    Bodo Walther,

    Manfred Wilke,

    Jörn Wunderlich.

Von den neuen Bundesländern wurden

    Jörn Mothes (Vorsitzender des Beirates) vom Land Mecklenburg-Vorpommern,

    Uwe Schwabe (Erster Stellvertreter des Vorsitzenden) vom Freistaat Sachsen,

    Iris Gleicke (Zweite Stellvertreterin des Vorsitzenden) vom Freistaat Thüringen,

    Nancy Aris vom Freistaat Sachsen,

    Kai Langer vom Land Sachsen-Anhalt,

    Maria Nooke vom Land Brandenburg,

    Astrid Rothe-Beinlich vom Freistaat Thüringen,

    Florian Steger vom Land Sachsen-Anhalt,

    Tom Sello vom Land Berlin

benannt.[42]

Landesbeauftragte der ostdeutschen Länder

Neben den dem BStU unterstellten Außenstellen mit den Akten von 14 Bezirken der DDR (s. o.) gibt es, worauf § 38 StUG Bezug nimmt, sechs Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und der Folgen der kommunistischen Diktatur als eigenständige Behörden der ostdeutschen Länder, die von der Auflösung 2021 des BStU nicht betroffen sind. Ihre Berufung erfolgt durch die Landesparlamente und ist daher oft auch Gegenstand parteipolitischer Kompromisse. Die Aufgaben der Ländereinrichtungen sind durch Landesgesetze stärker auf individuelle Beratung und psychosoziale Fürsorge der Stasi-Opfer ausgerichtet, auch erfüllen sie landeseigene Bildungsaufgaben, so in Mecklenburg-Vorpommern:[43]

    Beratung und Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Entschädigungs- und Hilfeleistungen, insbesondere zur Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Verfolgung

    Beratung zur Klärung und Anerkennung des eigenen Schicksals und des Schicksals von Angehörigen

    Beratung zu Fragen der Antragstellung, zum Recht auf Auskunft, zur Einsicht und Herausgabe von Stasi-Unterlagen

    Beratung von öffentlichen Stellen beim Umgang mit Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR

    Aufklärung und Förderung der politischen und historischen Aufarbeitung der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes

    Zusammenarbeit mit der Landeszentrale für politische Bildung, Opferverbänden und Aufarbeitungsinitiativen

Berlin Berliner Beauftragter zur Aufarbeitung der SED-Diktatur. Aktuell: Tom Sello (seit 2017), Franz-Jacob-Str. 4 B, 10369 Berlin, Internet: berlin.de/aufarbeitung/

Früherer Beauftragter: Martin Gutzeit (1993–2017)

Brandenburg Die Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur. Aktuell: Maria Nooke, Hegelallee 3, 14467 Potsdam, Internet: aufarbeitung.brandenburg.de

Frühere Beauftragte: Ulrike Poppe (Erstberufung nach langer Gründungsdebatte; 2009–2017)

Mecklenburg-Vorpommern Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur. Aktuell: Anne Drescher, Bleicherufer 7, 19053 Schwerin, Internet: landesbeauftragter.de

Frühere Beauftragte: Peter Selle (1993–1998), Jörn Mothes (1998–2008), Marita Pagels-Heineking (2008–2013)

Sachsen Sächsische Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur. Aktuell: Nancy Aris, Devrientstraße 1, 01067 Dresden, Internet: lasd.landtag.sachsen.de

Frühere Beauftragte: Fritz Arendt (1993–1996), Siegmar Faust (1996–1999; abberufen), Michael Beleites (2000–2010), Lutz Rathenow (2011–2021)

Sachsen-Anhalt Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur. Aktuell: Birgit Neumann-Becker, Schleinufer 12, 39104 Magdeburg, Internet: aufarbeitung.sachsen-anhalt.de

Frühere Beauftragte: Edda Ahrberg (1994–2005), Gerhard Ruden (2005–2010; zurückgetreten),

Thüringen Landesbeauftragter des Freistaats Thüringen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur. Aktuell: Peter Wurschi, Jürgen-Fuchs-Straße 1, 99096 Erfurt, Internet: thla.thueringen.de

Frühere Beauftragte: Jürgen Haschke (1993–2003); Hildigund Neubert (2003–2013), Christian Dietrich (2013–2018)

Podcast „111 km Akten“

Am 1. April 2020 startete die Behörde den wöchentlichen, später zweiwöchentlichen Podcast 111 Kilometer Akten. Dieser lief auch nach dem Übergang des Archivs ins Bundesarchiv weiter und endete im Dezember 2022.[44] Im Podcast kamen Nutzer des Archivs von außen und Archivmitarbeiter zu Wort, zudem wurde über Veranstaltungen des Archivs zur Stasi-Geschichte berichtet. Jede Folge endete mit einem kurzen Originalton aus dem über 20.000 Tondokumente umfassenden Audiobereich des Archivs. Die Themen deckten weite Teile der Stasi- und damit implizit der DDR-Geschichte ab. Der Podcast basiert auf einem Konzept des Journalisten Maximilian Schönherr, der auch Mitgastgeber des Podcast war.

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